Politik

Arbeitsumfang der Ärzte: Grüne kritisiert niedrige Fallzahlen

  • Mittwoch, 18. April 2012
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Berlin – Birgitt Bender hält der Bundesregierung und den Kassenärztlichen Vereini­gungen (KVen) vor, sich nur ungenügend darum zu kümmern, ob Vertrags­ärztinnen und –ärzte eine Mindestzahl an Sprechstunden anbieten und genügend Patienten behan­deln. Anlass für die Kritik der gesundheitspolitischen Sprecherin der Bundestags­fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen ist die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zu „Tätigkeitsumfängen in der vertragsärztlichen Versorgung“.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass seit dem Jahr 2006 auch halbe Zulassungen erteilt werden können. Davon machten Vertragsärzte und –psychotherapeuten jedoch kaum Gebrauch; Ende 2010 waren lediglich 2.800 Teilzulassungen erfasst. Die meisten halben Zulassungen wurden in Bayern gezählt (700), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (503), Hessen (432) und Baden-Württemberg (359). Dort sind allerdings auch die weitaus meisten Vertragsärzte und –psychotherapeuten niedergelassen.

Dagegen habe der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, vor kurzem Kritik an „Hobbyarztpraxen“ geäußert, die nur wenig abrechneten und weniger als 20 Wochenstunden für die Versorgung zur Verfügung stünden: „6,4 Prozent der hausärztlichen, 12,2 Prozent der radiologischen und 20,8 Prozent der anästhesistischen Praxen erreichen laut Angaben der KBV weniger als ein Viertel der durchschnittlichen Fallzahlen der jeweiligen ärztlichen Fachgruppe“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. In wie vielen Fällen die Zulassungsausschüsse sich mit Anträgen befassten, Zulassungen zu reduzieren oder zu entziehen, sei nicht bekannt.

Mit Verweis auf Angaben der KBV schlüsselt die Bundesregierung auf, zu welchen Teilen Ärztinnen und Psychologische Psychotherapeuten in den einzelnen Bundesländern mehr beziehungsweise weniger Fälle als der Durchschnitt ihrer Facharztgruppe abgerechnet haben. Nach Ansicht der KBV sind die Daten aber nur begrenzt aussagekräftig: So unterschieden sich manche Arztgruppen gruppenintern erheblich, beispielsweise operativ und konservativ tätige Augenärzte. Auch sei die Fallzahl wenig geeignet, den Versorgungsumfang abzubilden, unter anderem wegen des hohen Pauschalierungsgrads vieler Leistungen sowie der „technischen“ Generierung von Fällen zum Beispiel durch Überweisungen.

Die KBV hat der Bundesregierung zufolge eingeräumt, dass keine systematischen Informationen zu Erhebungen der KVen über den Versorgungsumfang von Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten vorliegen. Einige KVen wie Bremen und Westfalen-Lippe seien aber dabei, den Versorgungsumfang zu bewerten. Aus der Stellungnahme geht auch hervor, dass daran gedacht wird, sich angesichts der anstehenden Neuregelung der Bedarfsplanung stärker mit derartigen Fragen zu befassen. 

Die Grünen-Politikerin Bender schließt aus den Antworten, „dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass alle VertragsärztInnen ihrem Versorgungsauftrag nachkommen: Wenn jedeR dritte AnästhestIn in Hessen, jedeR dritte FachinternistIn und ChirurgIn in Westfalen-Lippe, jedeR dritte NervenärztIn und RadiologIn in Bremen weniger als 25 Prozent der durchschnittlichen Fallzahlen abrechnen, dann ist das ein deutliches Signal dafür, dass dort genauer hingeschaut werden müsste.“

Rie

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