Ärger um Reduktion der Kinderkrankentage

Berlin – Ein Auslaufen der 15-Tage-Regelung für Kinderkrankentage hat eine breite Debatte unter Verbänden sowie SPD-Ministerinnen auf Landesebene hervorgerufen. Deutlicher Widerstand gegen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kommt auch von Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern.
„Das geht gar nicht“, sagte die SPD-Politikerin am Rande der Bundesratssitzung am Freitag in Berlin. Die SPD habe bei der Gesundheitsreform ganz klar verhandelt, dass es bei den Kinderkrankentagen bleibe, betonte Schwesig. „Wir müssen die Familien in Deutschland stärken, wir müssen sie unterstützen.“
Linnemann hatte am Mittwoch in der Regierungsbefragung auf eine Frage des Grünen-Abgeordneten Johannes Wagner erklärt, dass die Regelung aus der Coronapandemie von 15 Tagen pro Elternteil wieder auf zehn Tage reduziert werde. Dem Vernehmen nach wolle die Bundesregierung damit etwa 100 Millionen Euro sparen – als ein Teil der zusätzlichen Sparbemühungen für die aus den versprochenen, aber noch nicht finanzierten Vorhaben im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Die dazugehörigen offiziellen Änderungsanträge werden nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes Ende kommender Woche erwartet.
„Signal des Misstrauens“
Auch die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) kritisierte diese neue Regelung als falsches Signal. „Familienfreundlichkeit darf sich nicht daran messen, was für die Wirtschaft gerade am bequemsten ist“, sagte Schenk. Sie wies darauf hin, dass die „allermeisten Eltern“ die 15 Tage nicht ausschöpften. Zuletzt sei die Inanspruchnahme sogar zurückgegangen.
Im vergangenen Jahr entfielen auf einen eingereichten Kinderkrankenfall im Durchschnitt einmal 2,5 Tage, rechnete die Ministerin vor. „Man darf also die Frage stellen: Wozu braucht es jetzt dieses Signal des Misstrauens gegenüber Eltern?“
Für dieses Jahr gilt nach einer gesetzlichen Festlegung noch eine Verlängerung – nämlich pro Kind und Elternteil von 15 Tagen und für Alleinerziehende von 30 Tagen. Nach Ende von Sonderregelungen in der Corona-Krise war die längere Spanne von 15 Tagen bereits für 2024 und 2025 per Gesetz fortgeschrieben worden. Zuvor waren es 10 Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil gewesen.
Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deswegen nicht zur Arbeit gehen können. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Verbände fordern Erhalt der Zahl der Kinderkrankentage
Neben Kritik aus der Politik hatten auch mehrere Verbände die Reduktion der Kinderkrankentage kritisiert. Das sende ein falsches Signal an die Familien, erklärte der Familienbund der Katholiken.
Während Milliarden an anderer Stelle mit der Gießkanne verteilt würden, werde nun ausgerechnet dort kleinlich gekürzt, wo Eltern für ihre kranken Kinder Verantwortung übernähmen, so der Familienbund. Das Einsparpotenzial sei überschaubar. Nur ein kleiner Teil der Eltern nutze das Kinderkrankengeld in größerem Umfang.
Statt pauschal zu kürzen, brauche es eine Regelung, die sich am Familienalltag orientiere. Gerade in den ersten Lebensjahren bis zum Schuleintritt seien Kinder deutlich häufiger krank. Deshalb solle es für diese Altersgruppe mehr Kinderkrankentage geben als für ältere Kinder. Es dürfe nicht das Ergebnis der Reform sein, Eltern zu zwingen, kranke Kinder in Kita oder Schule zu schicken, weil die Kinderkrankentage nicht ausreichen, hieß es.
Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch sagte, auf Kosten von Familien mit Kindern zu sparen, sei der falsche Weg. Dass sich jedes berufstätige Elternteil 15 statt 10 Tage im Jahr um ein krankes Kind kümmern könne und in dieser Zeit Lohn bekomme, sei eine Errungenschaft für Eltern aus der Corona-Pandemie. Es sei Realität in etlichen Familien, dass Kinder länger krank würden. Da brauche es Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es brauche grundlegende Reformen, um das Gesundheitswesen zukunftssicher aufzustellen.
„Ein Vorhaben, das vor allem Eltern schwer kranker Kinder hart treffen wird“, kommentierte der Deutsche Kinderkrebsverband die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums. Bereits jetzt würden für Familien mit Krebsdiagnose bei ihren Kindern die „zeitlichen Grenzen des Kinderkrankengeldes dieser Situation nicht gerecht“, heißt es in einer Mitteilung.
„Eine Krebsbehandlung lässt sich nicht in zehn oder 15 Kinderkrankentage pressen. Eltern müssen für ihr schwer krankes Kind da sein können, ohne deshalb in finanzielle oder berufliche Schwierigkeiten zu geraten“, sagte Martin Spranck, Geschäftsführer des Deutschen Kinderkrebsverbandes.
Daher fordert der Verband eine „bedarfsgerechte Ausweitung des Kinderkrankengeldes für Eltern schwer und langwierig erkrankter Kinder und Jugendliche.“ Ein Jahreskontingent sei dabei nicht ausreichend, sondern müsse am tatsächlichen Betreuungsbedarf in der ambulanten sowie stationären Betreuung des Kindes bemessen werden.
Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen
Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.
Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: