Arznei- und Heilmittelbudget 2013 in Hessen stehen fest
Frankfurt/M. – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen auf das Budget für Arznei- und Heilmittel sowie die Richtgrößen für dieses Jahr geeinigt. Der Verband der Ersatzkassen sprach nach den Gesprächen von „konstruktiven Verhandlungen“.
Danach stehen für Arznei- und Verbandsmittel im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Hessen 2,018 Milliarden Euro zur Verfügung (genau: 2.018.808.642,26 Euro). Die Ausgabenobergrenze für die Verordnung von Heilmitteln wie Krankengymnastik, Massagen, Sprachtherapie liegt bei 313,5 Millionen Euro (genau: 313.461.093,84 Euro).
KV und Kassen weisen darauf hin, dass sie die Vereinbarung über Praxisbesonderheiten im Heilmittelbereich an aktuelle Bundesvereinbarungen angepasst hätten – damit gelten ab 2013 weitere Leistungen als Praxisbesonderheiten im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Neben den Verordnungsobergrenzen legten die Vertragspartner auch die sogenannten Richtgrößen fest, also die durchschnittlichen Verordnungsvolumina in den verschiedenen Fachgruppen.
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