Arzneimittel zum Tabakausstieg für GKV-Versicherte geplant

Berlin – Medikamente für einen Ausstieg aus dem Rauchen sollen Tabakabhängige nach Plänen der großen Koalition künftig von der Kasse bezahlt bekommen können. Wie aus einem Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hervorgeht, sollen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen „einen einmaligen Leistungsanspruch" auf die jeweiligen Arzneimittel bekommen.
Im Rahmen einer „evidenzbasierten" Tabakentwöhnung kann das Programm dann nach drei Jahren noch einmal wiederholt werden. „Dies unterstützt das Erreichen des gesundheitspolitischen Zieles, einen weiteren Anreiz zur Durchführung eines evidenzbasierten Programms zur Tabakentwöhnung zu setzen, um dadurch die Zahl der Raucherinnen und Rauchern zu verringern."
Diese Programme zur Entwöhnung soll nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entwickeln. Dabei soll festgelegt werden, welche Arzneimittel und „unter welchen Voraussetzungen diese Arzneimittel" verordnet werden können. Dazu kann es auch künftig Bewertungen an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) geben. Auch legt der G-BA die Anforderungen an solch ein Programm fest. Dazu gehört die Dauer der Intervention, die Qualifikation des Personals sowie Qualitätssicherung. Die Erarbeitung eines solches Programmes kann bis zu zwei Jahren dauern.
Diesen Beschluss im Gesetz begrüßt die Bundesdrogenbeauftragte: „An keiner anderen Droge sterben weltweit und auch hier in Deutschland mehr Menschen als an den Folgen des Rauchens“, sagte Daniela Ludwig (CSU) nach dem entsprechenden Beschluss des Gesundheitsausschusses heute.
„Wir werden daher noch in dieser Legislaturperiode dafür sorgen, dass die Unterstützung beim Rauchstopp noch besser, noch zielgerichteter, noch einfacher wird“, so Ludwig.
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