Arzneimittelkommission informiert über Antikoagulation bei Vorhofflimmern
Berlin – Über die Strategien der oralen Antikoagulation bei nicht valvulärem Vorhofflimmern informiert die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Als Standard gilt die Behandlung mit einem Vitamin-K-Antagonisten wie Phenprocoumon (Marcumar®, Falithrom®, Generika). In dem entsprechenden Leitfaden geht die Kommission auf neue Antikoagulantien ein, die zur Prävention von Schlaganfällen bei Vorhofflimmern zugelassen sind, nämlich Dabigatran (Pradaxa®) und Rivaroxaban (Xarelto®).
Weitere orale Antikoagulantien befänden sich gegenwärtig in der klinischen Erprobung. Die Industrie bewerbe die neuen Antikoagulatien mit dem Hinweis, sie seien so wirksam wie Vitamin-K-Antagonisten, dabei aber sicherer und einfacher in der Handhabung, so die Kommission.
Die AkdÄ gibt in dem Leitfaden einen Überblick über Vor- und Nachteile der verschiedenen Wirkstoffe sowie über wichtige Studienergebnisse, die den Empfehlungen der Kommission zugrunde liegen.
„Aus Sicht der AkdÄ ergibt sich für Patienten in Deutschland, die zur Prophylaxe kardioembolischer Erkrankungen bei Vorhofflimmern mit Vitamin-K-Antagonisten wie Phenprocoumon gut zu behandeln sind, kein Vorteil aus einer Therapie mit Dabigatran oder Rivaroxaban“, hieß es aus der der AkdÄ. Der Einsatz der neuen Substanzen sollte sich auf Patienten beschränken, für die Vitamin-K-Antagonisten keine Therapieoption seien, empfiehlt die Kommission.
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