Ärzte, Pflegekräfte, MFA: Übergriffe sollen strafrechtlich besser verankert werden

Berlin – Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden sollen künftig in den Schutz der besonderen Strafvorschriften zum Schutz von Einsatz- und Rettungskräften einbezogen werden. Dafür ist vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) ein neuer Paragraf 116 Strafgesetzbuch (StGB) vorgesehen, wie ein aktueller Referentenentwurf vorsieht. Er liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Bislang würden besondere Strafvorschriften für Angriffe auf medizinisches Personal nur gelten, soweit die angegriffenen Personen im Rahmen eines ärztlichen Notdienstes oder in einer Notaufnahme tätig seien, hieß es aus dem Ministerium. Künftig sollten tätliche Angriffe gegen Ärztinnen und Ärzte und ihre Mitarbeitenden den gleichen Strafandrohungen unterliegen wie Angriffe gegen Rettungskräfte.
Konkret sind im Referentenentwurf Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren für Personen angedacht, die „Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not“ bei ihrer beruflichen Tätigkeit durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindern. Bei einem tätlichen Angriff sind Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren festgeschrieben.
Dasselbe gilt demnach für „Angehörige eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, oder bei ihnen berufsmäßig tätige Gehilfen oder bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätige Personen“. Der Artikel 116 ist damit weit gefasst und umschließt unter anderem niedergelassene Ärzte, Medizinische Fachangestellte (MFA) und auch Pflegekräfte oder weitere Gesundheitsberufe.
Wer Einsatzkräfte oder Gesundheitspersonal bei der Berufsausübung in einen Hinterhalt lockt und angreift, soll dem Entwurf zufolge mit einer Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher von sechs Monaten bestraft werden. „Diese Begehungsweise ist als besonders verwerflich zu bewerten“, heißt es im Referentenentwurf.
Angriffe auf Polizei sowie auf Rettungs- und Einsatzkräfte hätten ein „erschreckendes Ausmaß“ angenommen, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Gerade in den Silvesternächten ist es immer wieder zu enthemmten und inakzeptablen Übergriffen gekommen.“ Dieser Verrohung müsse der Rechtsstaat entschieden entgegentreten – auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts.
Hubig geht mit ihrem Gesetzentwurf über den Schutz von Einsatzkräften hinaus, sie will etwa auch Ehrenamtliche, Kommunalpolitiker und Europaabgeordnete gegen Drohungen und Gewalt stärken. Richter sollen laut Gesetzentwurf künftig härtere Strafen aussprechen, wenn eine Tat „eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit“ beeinträchtigen könnte. Damit ist etwa die Einschüchterung von ehrenamtlich Engagierten oder Kommunalpolitikern gemeint.
Deutlich schärfer will die Justizministerin zudem gegen Volksverhetzung vorgehen. Statt Freiheitsstrafen von bisher drei Jahren sollen bis zu fünf Jahre Gefängnis möglich sein. Verhängen Richter eine Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten wegen Volksverhetzung, soll den Tätern außerdem für fünf Jahre das passive Wahlrecht aberkannt werden können. Ein Verurteilter kann damit zum Beispiel nicht zum Bundestagsabgeordneten gewählt werden oder ein öffentliches Amt besetzen.
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