Ärzte und Krankenhäuser wollen über neue Gebührenordnung sprechen

Berlin – Beim Deutschen Ärztetag in Leipzig will die Ärzteschaft in der kommenden Woche über den Entwurf zur neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abstimmen. Nachdem die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) heute öffentlich Redebedarf angekündigt hatte, soll es vorher noch ein Treffen mit der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) geben.
„Krankenhäuser profitieren in hohem Maße von der ärztlichen Privatliquidation im Rahmen der wahlärztlichen Behandlung“, sagte ein BÄK-Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt. Sie sollten deswegen ein besonderes Interesse daran haben, dieses Modell auch für die Zukunft zu erhalten. „Dazu ist eine Modernisierung der bestehenden GOÄ unumgänglich.“
In diesem Sinne seien Bundesärztekammer und der PKV-Verband mit der DKG übereingekommen, „etwaige Missverständnisse noch vor dem Deutschen Ärztetag im direkten Gespräch auszuräumen“, hieß es weiter.
Beim Ärztetag entscheidet sich, ob das vollkommen veraltete bisherige Modell der GOÄ durch ein neues Gebührenmodell abgelöst werden kann. Die BÄK arbeitet seit vielen Jahren im Austausch mit den ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften an einer Neufassung der GOÄ. Nach einem mehr als zehnjährigen Prozess liegt ein Entwurf für einen gemeinsamen Novellierungsvorschlag von BÄK und PKV-Verband vor.
Dabei gibt es Befürworter und Gegner einer neuen GOÄ innerhalb der Ärzteschaft. Im Zentrum stehen befürchtete finanzielle Verwerfungen. Kurz vor Toreschluss hatte auch die DKG noch Bedenken angemeldet. Sie hatte betont, man habe bisher keinen Blick auf die „konkreten finanziellen Auswirkungen“ bekommen.
„Der vorliegende Entwurf lässt nicht erkennen, welche Auswirkungen er auf die Vergütung ärztlicher Leistungen in Krankenhäusern haben wird“, sagte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. Honorarkürzungen zulasten der Krankenhausärzte seien nicht auszuschließen. Die Kliniken mahnen, dass die GOÄ neu nicht ohne transparente Auswirkungsanalyse verabschiedet werden dürfe.
Ein positiver Beschluss des Ärztetags würde das Verfahren zwar in die gesetzliche Verordnungsphase überführen, jedoch könnten die bisher erarbeiteten Inhalte dann kaum noch grundlegend verändert werden, hieß es. „Der Reformdruck ist hoch, aber eine überhastete Umsetzung gefährdet die Ausgewogenheit der medizinischen Versorgung – auch im Bereich der Privatmedizin“, erklärte Gaß.
Die DKG appellierte an die Delegierten des 129. Deutschen Ärztetages, den vorliegenden Entwurf kritisch zu hinterfragen und nicht zur Abstimmung zu bringen, solange zentrale Auswirkungen ungeklärt bleiben. Die Bundesärztekammer hat hingegen für Zustimmung geworben und ihre Position kürzlich noch einmal ausführlich erläutert.
Darin betonte BÄK-Chef Klaus Reinhardt unter anderem, die aktuelle GOÄ sei seit Jahrzehnten nicht mehr novelliert worden. Dies verursache nicht nur eine Vielzahl praktischer Probleme, Fehlanreize und Abrechnungsstreitigkeiten – es gefährde auch ein Grundelement des freien Berufs.
Aus diesem Vorschlag ergibt sich demnach nach Ansicht der Bundesärztekammer für die Breite der Ärzteschaft eine bessere Vergütung und eine Anpassung des Gebührenverzeichnisses an den medizinischen Fortschritt. Mehr Rechtssicherheit und Transparenz kämen Ärzten wie den Patienten gleichermaßen zugute.
„Ärztliche Zuwendung sollen in allen Fachgebieten wieder angemessen vergütet werden. Künftig soll die GOÄ kontinuierlich an die Entwicklung der Medizin und der Kosten angepasst werden“, schreibt die BÄK.
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