Ärzteschaft

Ärzteschaft gegen Abschiebungen aus medizinischen Einrichtungen

  • Montag, 2. Juni 2025
/Maybaum
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Leipzig – Die Delegierten des 129. Deutschen Ärztetags haben sich mit einer deutlichen Mehrheit von 126 Stimmen dafür ausgesprochen, die Abschiebung Geflüchteter aus stationären und weiteren medizinischen Einrichtungen für unzulässig zu erklären. Gegen den Antrag hatten 17 Delegierte gestimmt.

In dem Beschlussantrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (BÄK) wird darauf aufmerksam gemacht, dass es immer wieder zu Abschiebungen und Abschiebeversuchen aus dem Krankenhaus kommt. Der Schutzraum Krankenhaus sei jedoch ein sensibler Bereich zur medizinischen Versorgung Erkrankter, so die Begründung im Antrag.

Erfolgten Abschiebungen aus dem Krankenhaus, stelle dies einen schweren Eingriff in die medizinische Behandlung dar und belaste nicht nur Betroffene massiv, sondern auch deren Mitpatienten.

Darüber hinaus könne sich der Gesundheitszustand Betroffener verschlechtern und langfristige Folgen auftreten. In sechs Bundesländern sind Abschiebungen aus stationärer Behandlung dem Antrag zufolge bereits für unzulässig erklärt oder stark eingeschränkt worden.

Der Ärztetag stimmte deshalb dafür, dass die zuständigen Landesbehörden Abschiebungen von Geflüchteten aus stationären und weiteren medizinischen Einrichtungen in allen Bundesländern für unzulässig erklären.

nfs

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