Ärztetag positioniert sich zu Heilversuchen mit nicht zugelassenen Substanzen

Hannover – Individuelle Heilversuche mit nicht zugelassenen Substanzen, beispielsweise mit dendritischen Zellpräparationen, sollten in Deutschland im Arzneimittelrecht in Anlehnung an die Deklaration von Helsinki geregelt werden. Dazu forderte der 130. Deutsche Ärztetag 2026 den Gesetzgeber auf.
Dabei sollten solche individuellen Heilversuche, die in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle auf Wiederholung angelegt sind, verpflichtend zum Gegenstand von Forschung in Einklang mit den berufsrechtlichen Vorgaben und den Prinzipien der Deklaration von Helsinki gemacht werden, so die Delegierten.
Zur Begründung wird in dem Beschluss darauf hingewiesen, dass der individuelle Heilversuch Ausdruck der Therapiefreiheit und Therapieverantwortung von Ärztinnen und Ärzten ist. Er sei bedeutsam für den medizinischen Fortschritt und die Berücksichtigung der Besonderheiten in Einzelfällen – stelle allerdings keine Standardbehandlung im Rahmen eines breiten Angebots an Patienten dar.
Gemäß der Deklaration von Helsinki könnten Ärzte aber bei der Behandlung eines einzelnen Patienten, für dessen Erkrankung es keine nachweislich wirksamen Maßnahmen gibt oder andere bekannte Maßnahmen unwirksam waren, nach Einholung eines fachkundigen Ratschlags und mit informierter Patienteneinwilligung eine in ihrer Wirksamkeit nicht nachgewiesene Maßnahme anwenden.
Die Voraussetzung: Die Maßnahme muss nach dem ärztlichen Urteil hoffen lassen, das Leben zu retten, die Gesundheit wiederherzustellen oder Leiden zu lindern. Diese Maßnahme sollte anschließend Gegenstand von Forschung werden, um die Sicherheit und Wirksamkeit bewerten zu können, wird im Ärztetagsbeschluss betont. Neue Informationen müssten aufgezeichnet und, sofern angemessen, öffentlich verfügbar gemacht werden.
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