Ärzteschaft

Ärztetag ruft zur Sicherung der Zukunft der Niederlassung auf

  • Freitag, 15. Mai 2026
/Nuttapong punna, stock.adobe.com
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Hannover – Die Niederlassung muss als tragende Säule der ambulanten Versorgung in allen laufenden Reformvorhaben konsequent berücksichtigt werden. Das mahnte heute der 130. Deutsche Ärztetag an. Dies gelte insbesondere für das geplante Primärversorgungssystem und die Umsetzung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG).

Die Rahmenbedingungen für die ärztliche Niederlassung sei im Rahmen der laufenden Umstrukturierung des ambulanten Sektors so zu überprüfen und weiterzuentwickeln, dass auch zukünftige Generationen von Ärztinnen und Ärzten eine realistische Perspektive haben, fachärztliche Einzel- oder Gemeinschaftspraxen zu gründen oder zu übernehmen, wirtschaftlich tragfähig zu führen und so zur wohnortnahen ambulanten Versorgung beizutragen.

Der Ärztetag fordert insbesondere die strukturelle Stärkung inhabergeführter, freiberuflicher Praxen durch „eine angemessene Vergütungssystematik, eine verlässliche Investitionsförderung und die Beseitigung ärztlicher Niederlassungshemmnisse“.

Notwendig sei zudem eine gezielte Nachwuchsförderung. Die Delegierten verweisen in ihrem Beschluss hierzu auf eine Stärkung der Weiterbildung in der Praxis sowie geeignete Finanzierungs- und Übergabeinstrumente.

Außerdem fordern sie die „unverzügliche gesetzliche Regulierung investorenbetriebener medizinischer Versorgungszentren (iMVZ)“. In dem Beschluss wird darauf aufmerksam gemacht, dass dies von vorhergehenden Deutschen Ärztetagen, dem Bundesrat sowie der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) bereits wiederholt gefordert wurde.

Eine entsprechende Regulierung solle unter anderem räumliche und fachliche Gründungsbeschränkungen, ein verpflichtendes Trägerregister und transparente Inhaber- und Beteiligungsstrukturen umfassen.

Greife der Gesetzgeber den „dringenden Handlungsbedarf“ nicht auf und sichere die Möglichkeit zur inhabergeführten Niederlassung in allen Fachbereichen, lasse sich nicht verhindern, dass die nachwachsende Ärztegeneration zwischen einer angestellten Tätigkeit in investorengetragenen Strukturen und dem Ausstieg aus der vertragsärztlichen Versorgung „aufgerieben“ wird.

In der Begründung wird gewarnt, dass sich bereits jetzt unter den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung der Eindruck verfestigt, dass die Niederlassung in vielen fachärztlichen Bereichen perspektivisch erschwert oder strukturell benachteiligt wird.

Die „hohen Investitionskosten für apparative Ausstattung, die zunehmende Pauschalierung der Vergütung, die wachsende Bürokratielast und die Konkurrenz kapitalstarker Ketten“ würden dazu führen, dass die klassische Praxisübernahme betriebswirtschaftlich häufig nicht mehr darstellbar sei.

aha

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