Politik

Asklepios und Rhön: Bundeskartellamt genehmigt Krankenhausübernahme

  • Dienstag, 26. Mai 2020
/dpa
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Bonn − Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die Übernahme des Kranken­hausbetreibers Rhön Klinikum durch die Hamburger Asklepios-Gruppe. „Bei der über­wie­genden Mehrheit der Klinikstandorte von Asklepios und Rhön gibt es keine räumlichen Überschneidungen“, sagte der Präsident der Wettbewerbsbehörde, Andreas Mundt, heute in Bonn.

Die Unternehmen stünden nur bei akutstationären Krankenhausdiensten in der Region Gießen/Marburg im Wettbewerb zueinander. Dort betreibt Rhön mit dem Universitäts­kli­nikum Gießen und Marburg die einzige privat geführte Universitätsklinik in Deutschland. Auch Asklepios ist in der Region mit mehreren Kliniken präsent.

Asklepios, bisher schon Anteilseigner bei Rhön Klinikum, will das unterfränkische Unter­nehmen vollends übernehmen − mithilfe von Gründer und Teilhaber Eugen Münch. Den Inhabern der verbleibenden Aktien wurde ein Übernahmeangebot für 18 Euro pro Anteil gemacht.

Der hessische Pharma- und Medizinbedarfsanbieter B. Braun als Großaktionär wehrt sich dagegen. Zwischen B.Braun und Asklepios herrscht ein Machtkampf, der teils auch juris­tisch ausgetragen wird. Für Anfang Juni ist eine außerordentliche Hauptversamm­lung ein­berufen worden.

Asklepios betreibt nach Angaben des Bundeskartellamtes deutschlandweit 160 Gesund­heits­einrichtungen, darunter neben Krankenhäusern auch medizinische Versorgungs­zent­ren und Rehakliniken. Rhön ist demnach mit dem Universitätsklinikum Gießen und Marb­urg, der Zentralklinik Bad Berka, dem Klinikum Frankfurt (Oder) sowie dem Rhön-Klini­kum Campus in Bad Neustadt im Krankenhauswesen tätig.

Unter deutschen Kliniken gibt es wegen erheblicher Regulierung dem Bundeskartellamt zufolge kaum Preiswettbewerb. Deshalb komme es bei der wettbewerbsrechtlichen Prü­fung vor allem auf den Erhalt der Vielfalt und Qualität für Patienten an.

„In den vergangenen Jahren mussten trotz des fortschreitenden Konzentrationsprozesses im Krankenhausbereich nur sehr wenige Vorhaben vom Bundeskartellamt untersagt wer­den.“ Zwischen 2003 und Mai 2020 wurden von 321 geprüften Transaktionen lediglich sieben untersagt.

dpa

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