Auch in Sachsen Allgemeinmedizin wieder eigenes Fach
Dresden – Die Ärztekammer Sachsen hat auf ihrer 45. Kammerversammlung am vergangenen Samstag ihre Weiterbildungsordnung geändert. Entsprechend den Beschlüssen des 113. Deutschen Ärztetages 2010 zur (Muster-) Weiterbildungsordnung bedeutet das unter anderem eine Trennung des Facharztgebietes „Innere Medizin und Allgemeinmedizin“ in zwei unabhängig voneinander bestehende Gebiete. Die Allgemeinmedizin ist somit wieder ein eigenständiges Gebiet.
Außerdem hat die Kammerversammlung den „Facharzt für Allgemeine Chirurgie“ in „Facharzt für Allgemeinchirurgie“ umbenannt und die Zusatzbezeichnung „Spezielle Viszeralchirurgie“ neu eingeführt. Hierzu werden Inhalte aus der Facharztkompetenz „Viszeralchirurgie“ ausgegliedert.
Regelungen zu Art, Inhalt und Dauer der Weiterbildung und zur Weiterbildungsbefugnis haben die Delegierten ebenfalls an aktuelle Erfordernisse angepasst. „Nunmehr kann nicht nur die Weiterbildung in Teilzeit absolviert werden, sondern auch teilzeitbeschäftigte Ärzte können grundsätzlich als Weiterbilder tätig sein“, so Erik Bodendieck, Vizepräsident der Sächsischen Landesärztekammer.
Die sächsischen Ärzte forderten auf dem Treffen außerdem, den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) zu reformieren. Die Delegierten kritisierten die steigende Einflussnahme des Bundesgesundheitsministeriums auf die Arbeit der Selbstverwaltungspartner über den GBA. Die Kammerversammlung der sächsischen Ärzte drängt deshalb auf eine Strukturreform des Bundesausschusses.
Die sächsische Ärzteversammlung kritisierte darüber hinaus die geplante Änderung des Transplantationsgesetzes. Die Delegierten unterstützen das Modell einer Selbstbestimmungslösung zur Einwilligung in die Organ- und Gewebespende. Danach sollen Krankenkassen, private Krankenversicherungen und Meldebehörden regelmäßig die Bürger um eine Erklärung zur Organspende bitten. Die Erklärung soll in Form des bisherigen Organ- und Gewebespendeausweises abgegeben oder auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte abgelegt werden.
Die Delegierten sprachen sich außerdem gegen eine Substitution ärztlicher Leistungen und die Lockerung des Arztvorbehalts für Diagnostik und Therapie aus. „Im Interesse der Patientensicherheit, der Versorgungsqualität und der Rechtssicherheit ist die Übertragung solcher Aufgaben an Pflegefachkräfte nicht vertretbar“, so Bodendieck.
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