Ärzteschaft

Auch Internisten ohne Schwerpunkt können Genehmigung zur Polygraphie erhalten

  • Freitag, 6. Mai 2022
/Eberhard, stock.adobe.com
/Eberhard, stock.adobe.com

Berlin – Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt können jetzt ebenfalls eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur Polygraphie erhalten, um Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstö­rungen zu behandeln. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

Die Neureglung wurde durch eine Anpassung der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen möglich. Grundsätzlich gilt: Die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Poly­gra­phie und der Polysomnographie in der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung einer Geneh­migung durch die KV zulässig.

Die fachlichen Voraussetzungen für die Polygraphie gelten laut KBV als erfüllt, wenn der Arzt über die Zusatz­bezeichnung „Schlafmedizin“ verfügt, oder erfolgreich an einem 30-Stunden-Kurs teilnimmt.

Dieser muss die Vermittlung von Grundlagen der Ätiologie, Pathophysiologie, Diagnostik und Differentialdiag­nostik von schlafbezogenen Atmungsstörungen beinhalten und praktische Übungen zur Auswertung einfacher Schläfrigkeitstests und zur Registrierung der klinisch relevanten Parameter mit verschiedenen Polygraphie-Systemen einbeziehen.

Näheres dazu ist in der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen gere­gelt.

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung