Politik

Auf Sofortrente wird Beitrag zur Krankenversicherung fällig

  • Mittwoch, 15. August 2018
/grafikplusfoto, stockadobecom
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Kassel – Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen auf Auszahlungen aus einer Sofortrente Krankenversicherungsbeiträge entrichten. Das bekräftigte das Bundessozialgericht (BSG) heute in Kassel. Beitragspflichtig sind danach nicht nur Ertragsanteile, sondern die gesamte Auszahlung (Az.: B 12 R 5/17 R).

Eine Sofortrente entspricht einer normalen privaten Rentenversicherung, nur dass der für die Auszahlungen notwendige Kapitalstock nicht über Jahre angespart, sondern direkt vor Rentenbeginn auf einen Schlag eingezahlt wird.

Die Klägerin hatte wegen der Geburt eines Kindes ihre Arbeit als Versicherungs­kauffrau aufgegeben. Als Alleinerziehende wurde sie zunächst von ihrem Vater unterstützt und blieb freiwillig in ihrer Krankenkasse. Mit 27 Jahren hatte sie hohe Kapitalbeträge zur Verfügung und zahlte 865.000 Euro in zwei Sofortrentenverträge ein. Ab sofort erhielt sie dafür zwei Renten in Höhe von zusammen 2.180 Euro monatlich.

Ihre Krankenkasse erhob für die Sofortrenten Beiträge. Dagegen wehrte sich die Frau mit dem Hinweis, mit ihren Sofortrentenverträgen habe sie lediglich ihr Vermögen umgeschichtet. Erst wenn irgendwann später die Summe aller Auszahlungen höher sein sollte als die Einzahlungen, sei dies als Einkommen zu werten.

Dem folgte das Bundessozialgericht nicht. Maßgeblich für die Beiträge in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung sei laut Gesetz „die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds“.

Hier würden die Lebensverhältnisse der Alleinerziehenden maßgeblich durch die Auszahlungen aus den Sofortrenten geprägt. Einen Verstoß gegen den Gleich­behandlungsgrundsatz oder das Eigentumsrecht sahen die Kasseler Richter darin nicht. Der Beitrag für die beiden Sofortrenten würde heute 338 Euro betragen.

Inzwischen ist die Frau aber wieder berufstätig und daher pflichtversichert, weshalb sie auf die Sofortrenten keinen Krankenkassenbeitrag mehr bezahlen muss.

afp

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