Ärzteschaft

Aufkaufregelung stoppen und valide Versorgungsdaten vorlegen

  • Mittwoch, 13. Mai 2015

Frankfurt/Main – „Die Bedarfsplanung wird uns die nächsten zwei Jahre intensiv beschäftigen.“ Darauf hat Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute am Rande des Deutschen Ärztetags hingewiesen. Hintergrund ist, dass die schwarz-rote Koalition dem Gemeinsamen Bundesausschuss den Auftrag erteilen will, die Bedarfsplanung bis Ende 2016 bedarfsgerechter und insbesondere kleinräumiger neu zu regeln. Gassen begrüßte dies und regte an, parallel auch die Krankenhausplanung der Länder zu reformieren. So könne man unter anderem „sinnvolle Kooperationen mit den Niedergelassenen“ fördern.

Der KBV-Vorstand machte allerdings deutlich, dass eine neuerliche Reform der Bedarfsplanung kein einfaches Vorhaben sei. So gebe es beispielsweise für die Beplanung aller Internisten in einer einzigen Gruppe „gute Gründe, aber auch gute Gründe, es anders zu tun“. Denn häufig erscheint die Versorgung mit Internisten nach Gassens Worten ausreichend zu sein, obwohl bei genauerer Analyse Rheumatologen oder Schmerztherapeuten fehlen.

Auch der Deutsche Ärztetag hat sich heute mit der Bedarfsplanung befasst. Die Delegierten stimmten mit großer Mehrheit einem Antrag zu, mit dem die Aufkaufregelung für Praxen abgelehnt wird  und die heutige Bedarfsplanung problematisiert wird. In einem zweiten Antrag wird der Gesetzgeber aufgefordert, die bisherige Kann-Bestimmung im Nachbesetzungsverfahren für Praxissitze beizubehalten, „bis valide medizinische und sozioökonomische Versorgungsdaten vorliegen“.

Rie

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