Auftragsvergabe von Coronatests durch Ministerium unwirksam

Rostock – Das Oberlandesgericht Rostock (OLG) hat die Vergabe eines Auftrags zur Testung von Bewohnern und Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen ohne das Einholen anderer Angebote durch das Schweriner Gesundheitsministerium für unwirksam erklärt.
Dieses habe wegen der Dringlichkeit beim ersten Aufflammen der Pandemie zwar kein reguläres Vergabeverfahren in die Wege leiten müssen. Aber selbst in einer solchen Situation hätte das Land andere Angebote einholen müssen und nicht nur mit einem Unternehmen verhandeln dürfen, entschied das Rostocker Gericht heute (Az.: 17 Verg 4/20). Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) hatte am 8. Mai mitgeteilt, dass das Rostocker Biotechunternehmen Centogene rund 25.000 ältere und pflegebedürftige Menschen in Pflegeeinrichtungen sowie rund 15.000 Beschäftigte mittels Abstrichtests untersuchen solle. Dabei handelte es sich um anlasslose Tests, die Probanden hatten also keine Krankheitszeichen.
Zunächst war Glawe von einem Auftragsvolumen von 3,5 Millionen Euro ausgegangen, die tatsächlichen Kosten beliefen sich nach Ministeriumsangaben letztlich auf rund 2,3 Millionen Euro. Die Gesamtzahl der Testungen gab das Ministerium mit 51.730 an, in einem Altenheim sei ein Mitarbeiter positiv auf das SARS-CoV-2-Virus identifiziert worden.
Geklagt hatte ein Laborunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern, das zuvor schon anlassbezogen, also bei Vorliegen von Krankheitszeichen, Menschen auf das Coronavirus getestet hatte.
Wie der Vorsitzende Richter ausführte, hatte dieses Unternehmen im April an das Ministerium geschrieben und sich um den Auftrag beworben. Das Land habe aber exklusiv mit Centogene weiterverhandelt und Anfang Mai den Vertrag unterzeichnet.
Eine öffentliche Ausschreibung oder das Einholen anderer Angebote diene dem Schutz der öffentlichen Haushalte und der Wahrung von Interessen möglicher Wettbewerber, erklärte der Richter.
Mögliche Konsequenzen aus dem Urteil müssten die Parteien nun unter sich ausmachen. Das Gesundheitsministerium und das klagende Unternehmen teilten auf Anfrage mit, dass sie zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wollten.
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