Ausbildungsvergütung für Pflegehelfer beschlossen

Magdeburg – Angehende Pflegehelfer erhalten in Sachsen-Anhalt ab August dieses Jahres eine Ausbildungsvergütung. Das hat der Landtag heute einstimmig beschlossen.
Nach Angaben der Landesregierung sollen sich die Zahlungen künftig an der Mindestausbildungsvergütung orientieren, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) jährlich bekannt gibt.
Für 2023 wurde die Mindestausbildungsvergütung auf 620 Euro festgelegt. Ab dem Ausbildungsjahr 2024 wird mit 650 Euro kalkuliert.
Es bestehe insgesamt ein hoher Bedarf an Pflegehelferinnen und Pflegehelfern im Land und dieser werde sich noch verstärken, hieß es in der Begründung zum Gesetzentwurf.
Die Ausbildung müsse dringend attraktiver gestaltet werden. Da offen ist, ob auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, wird die Zahlung der Ausbildungsvergütung nun landesrechtlich umgesetzt.
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