Vermischtes

Auslöser der EHEC-Epidemie waren Sprossen von importierten Bockshornkleesamen

  • Dienstag, 5. Juli 2011

Berlin – Ursache für den Ausbruch der EHEC-Epidemie in Deutschland und Frankeich sind mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Ägypten importierte Bockhornkleesamen. Aus den mit EHEC O104:H4 kontaminierten Samen seien in einem niedersächsischen Gartenbetrieb Sprossen hergestellt worden, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Helmut Tschiersky-Schöneburg, am Dienstag in Berlin.

Das sei das Ergebnis epidemiologischer Untersuchungen und der Nachverfolgung von Samenlieferungen durch eine EHEC-Task Force. Nachdem auch in Frankreich Ausbruchsfälle mit demselben Erreger aufgetreten sind, hat eine europäische Task Force unter Leitung der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA die Rückverfolgung auf europäischer Ebene übernommen.

Als Konsequenz dürfen bestimmte Samen und Bohnen aus Ägypten in der Europäischen Union nicht mehr verkauft werden. Die Mitgliedsländer müssen sofort alle Bockshornkleesamen vom Markt nehmen und zerstören, die von einem bestimmten ägyptischen Exporteur in den Jahren 2009 bis 2011 in die EU geliefert wurden, wie die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mitteilte. Zudem wird die Einfuhr von sämtlichen Samen und Bohnen zur Sprossenzucht aus Ägypten bis zum 31. Oktober gestoppt, wie Gesundheitskommissar John Dalli mitteilte.

Die deutschen und europäischen Behörden empfehlen auch weiterhin, keine Sprossen für den Eigenbedarf zu ziehen und keine Sprossen oder Keimlinge zu verzehren, die nicht gründlich durchgegart wurden.

Die Behörden weisen zudem darauf hin, dass erkrankte Personen auch nach ihrer Genesung über eine bestimmte Zeit Krankheitserreger ausscheiden. Das gilt auch für infizierte Personen, die selbst nicht erkranken. Daher sei es sehr wichtig, Hygienemaßnahmen besonders zu beachten.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg stellte unterdessen ihre Ermittlungen wegen der belasteten Sprossen aus dem Betrieb im niedersächsischen Bienenbüttel ein. Es habe keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der Geschäftsführer des Biohofs frühzeitig Kenntnis über die Verunreinigung der Sprossen hatte und sie dennoch vertrieben habe, teilte ein Sprecher mit.

Da die Verantwortlichen des Hofes die gesetzlichen Anforderungen an Lebensmittelunternehmer erfüllt hätten und es keine Verpflichtung zur Überprüfung auf EHEC-Erreger gebe, sei ihnen weder vorsätzliches noch fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen. Ein Bürger aus Münster hatte gegen den Sprossenhof eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung und gemeingefährlicher Vergiftung gestellt.

dapd/EB

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