Auswertung von Routinedaten übersieht Endometriosediagnosen

Berlin – Die Behandlung von Patientinnen mit Endometriose lässt sich anhand vertragsärztlicher Abrechnungsdaten nur eingeschränkt abbilden – die herkömmliche Auswertung der Routinedaten führt zu einer Untererfassung der Erkrankung. Das berichtet eine Arbeitsgruppe des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Rahmen des Versorgungsatlas.
Basis der Untersuchung waren vertragsärztliche Abrechnungsdaten. Die Studienpopulation bildeten weibliche Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ab einem Alter von zehn Jahren. Für diese hat die Arbeitsgruppe jeweils ab den Jahren 2017 und 2022 untersucht, welche Zusatzkennzeichen wie häufig nach einer initialen Verdachtsdiagnose einer Endometriose kodiert werden.
Diese Zusatzkennzeichen sind etwa „Verdacht“, „gesichert“, „Ausschluss“ oder „Zustand nach“ – jeweils auf die Endometriose bezogen. Außerdem analysierte das Zi-Team, wie beständig eine erstmalig als gesichert gekennzeichnete und validierte Endometriosediagnose in den Folgejahren weitergeführt wurde.
Es zeigte sich: Im Jahr 2017 ist bei 42.752 Patientinnen nach zwei diagnosefreien Vorjahren erstmals eine Endometrioseverdachtsdiagnose dokumentiert worden. Innerhalb des Startquartals und der beiden folgenden Jahre erhielten 31,2 Prozent mindestens eine gesicherte Diagnose und 25,2 Prozent eine weitere Verdachtsdiagnose. Bei 44,5 Prozent fand sich keine weitere Kodierung einer Endometriosediagnose.
2022 sind 70.463 Patientinnen mit erstmaliger Verdachtsdiagnose identifiziert worden. Von ihnen erhielten 33,1 Prozent mindestens eine gesicherte und 32,7 Prozent eine weitere Verdachtsdiagnose. Der Anteil ohne weitere Endometriosekodierungen in den Folgequartalen blieb mit 44,3 Prozent nahezu unverändert.
„Die Ergebnisse zeigen, wie vorsichtig Abrechnungsdaten bei einer komplexen, chronisch-rezidivierenden Erkrankung wie Endometriose interpretiert werden müssen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried.
Eine fehlende Folgekodierung dürfe nicht mit fehlender Erkrankung oder fehlendem Versorgungsbedarf gleichgesetzt werden. Abrechnungsdaten bildeten vor allem den konkreten Behandlungsanlass ab, nicht die vollständige Krankengeschichte einer Patientin.
Das Fehlen einer entsprechenden Diagnose in den Folgejahren bedeute weder, dass die Erkrankung nicht mehr bestehe, noch, dass die Patientin nicht weiter behandelt werde. Der Grund: In den Abrechnungsdaten wird jeweils der konkrete Behandlungsanlass dokumentiert.
Im Verlauf einer Endometriose können andere Beschwerden und Erkrankungen in den Vordergrund treten. Diese werden dann zur Begründung der erbrachten Leistungen kodiert, während die Endometriosediagnose selbst nicht zwingend erneut erscheint, hieß es aus dem Zi.
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