Regorafenib: IQWiG sieht Anhaltspunkt für geringen Zusatznutzen
Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat die Ergebnisse einer frühen Nutzenbewertung für vier neue Arzneimittel vorgelegt. Dabei konnten die Wissenschaftler lediglich bei dem unter dem Handelsnamen Stivarga vertriebenen Präparat Regorafenib einen „Anhaltspunkt für geringen Zusatznutzen“ erkennen. Bei dem Hautkrebspräparat Dabrafenib, dem MS-Arzneimittel Teriflunomid sowie dem Wirkstoff Aflibercept sah das IQWiG den Zusatznutzen dagegen als nicht belegt an.
Der seit August 2013 für austherapierte Erwachsene mit metastasiertem Darmkrebs zugelassene Wirkstoff Regorafenib bietet laut IQWiG im Vergleich zur „best supportive care“ (BSC) einen Überlebensvorteil von durchschnittlich 1,5 Monaten. Gleichzeitig verursacht er jedoch erhebliche Nebenwirkungen, wie starke Müdigkeit (Fatigue), Durchfall, das Hand-Fuß-Syndrom sowie bestimmte Hautausschläge (Exantheme).
Das IQWiG geht deshalb bei den Nebenwirkungen von einem Anhaltspunkt für einen größeren Schaden aus. Dieser stelle jedoch den Überlebensvorteil nicht gänzlich infrage, so dass das Institut in der Gesamtschau einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen sieht. Den endgültigen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens fällt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen eines Stellungnahmeverfahrens.
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