Neue G-BA-Beschlüsse zur HPV-Impfung und zu Mandel-OPs

Berlin – Die Impfung gegen humane Papilliomviren (HPV) ist künftig für alle Kinder zwischen neun und 14 Jahren eine Kassenleistung – nicht nur für Mädchen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin beschlossen. Generell können Jugendliche, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben, Impfungen noch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachholen.
Der G-BA folgt damit einer Entscheidung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Diese hatte auf ihrer 90. Sitzung Anfang Juni die HPV-Impfung auch für alle Jungen im Alter von neun bis 14 Jahren empfohlen. Ebenfalls im Juni ist die Empfehlung im Epidemiologischen Bulletin 26/2018 erschienen, zusammen mit der wissenschaftlichen Begründung für diese Entscheidung.
HPV-Infektionen verlaufen meist symptomlos, können aber Krebs und Genitalwarzen verursachen. Laut Angaben der STIKO erkranken in Deutschland jedes Jahr etwa 6.250 Frauen und rund 1.600 Männer an HPV-bedingten Karzinomen im Bereich der Zervix, Vagina, Vulva beziehungsweise des Penis sowie im Bereich von Anus und Oropharynx.
Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Tonsillotomie künftig auch ambulant möglich
In einem zweiten Beschluss hat der G-BA entschieden, dass die operative Teilentfernung (Tonsillotomie) vergrößerter Gaumenmandeln künftig auch ambulant erfolgen kann. Gleichzeitig bestätigte der G-BA die Methode als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen für die Behandlung im Krankenhaus.
Der G-BA legte fest, dass der ambulante Eingriff nur bei Patienten ab dem vollendeten ersten Lebensjahr durchgeführt werden darf, bei denen die Hyperplasie eine symptomatische, klinisch relevante Beeinträchtigung verursacht und eine konservative Behandlung nicht ausreicht. Im Anschluss an die Tonsillotomie muss eine ausreichend lange Überwachung sichergestellt sein. Die Operation darf zudem nur von Fachärzten für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde durchgeführt werden, die eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren besitzen.
Zu der Frage, ob Patienten mit rezidivierender akuter Tonsillitis und einer festgestellten Indikation für ein operatives Vorgehen eher von einer Tonsillotomie oder einer Tonsillektomie – also einer vollständigen Entfernung der Gaumenmandeln – profitieren, beschloss der G-BA, mittels einer randomisierten, kontrollierten Studie weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen.
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