Baby vertauscht: Klinik zu Schadenersatz verurteilt
Wien – Weil sie als Neugeborenes offenbar im Krankenhaus vertauscht wurde, sind einer 26-Jährigen in Österreich 30.000 Euro Schadenersatz zugesprochen worden. Auch die Frau und der Mann, die sie groß gezogen haben, müssten jeweils 30.000 Euro zuzüglich Zinsen erhalten, entschied heute ein Gericht in Graz.
Die junge Frau hatte 2014 nach einer Blutuntersuchung festgestellt, dass ihre Blutgruppe nicht derjenigen in ihren Geburtsunterlagen entsprach. DNA-Tests und andere medizinische Untersuchungen ergaben, dass sie nicht das leibliche Kind ihrer Eltern ist. Die junge Frau hatte daher 2015 eine Zivilklage gegen die Universitätsklinik Graz eingereicht.
Nach der Entdeckung der Verwechslung hatte die Klinik einen Aufruf an alle Frauen veröffentlicht, die zwischen dem 15. Oktober und 20. November 1990 dort entbunden hatten, sich einem DNA-Test zu unterziehen. Nach Schätzungen des Krankenhauses waren dort in diesem Zeitraum etwa 200 Mädchen zur Welt gekommen. Bei den Tests wurde aber nicht die leibliche Mutter der 26-Jährigen gefunden.
Das Gericht befand nun, dass die Verwechslung nur in den ersten Lebensstunden des Säuglings stattgefunden haben könne. Die Uniklinik hatte dies zurückgewiesen. Nach Angaben der österreichischen Nachrichtenagentur APA argumentierte das Krankenhaus, dass die Klägerin bei der Geburt weniger als zwei Kilogramm gewogen habe und in der fraglichen Zeit kein zweites Baby mit einem solch niedrigem Gewicht auf der Geburtsstation gewesen sei. Dem Krankenhausbetreiber bleibt nun noch ein Einspruch gegen das Urteil.
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