Baden-Württemberg fördert pädiatrische Weiterbildung

Stuttgart – Das Land Baden-Württemberg fördert bis zu zehn zusätzliche Vollzeitstellen für die ambulante kinder- und jugendärztliche Weiterbildung. Dafür stellt es in diesem und im kommenden Jahr insgesamt 648.000 Euro zur Verfügung.
„Damit kommt die Gesundheitspolitik ihrem politischen Auftrag nach, die ärztliche Selbstverwaltung bei ihrem Sicherstellungsauftrag zu unterstützen“, sagte der Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manne Lucha (Grüne).
Im vergangenen Sommer hatte Lucha im Rahmen eines Fachsymposiums Kinder- und Jugendgesundheit in Stuttgart zugesagt, die ambulante Weiterbildungsförderung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu unterstützen.
Doris Reinhardt, Vorständin der KV Baden-Württemberg, begrüßte die Landesförderung. „Die Förderung der Weiterbildung wird zur Hälfte aus den Honoraren der Ärzte und zur anderen Hälfte von den Krankenkassen finanziert“, sagte sie.
Da der Gesetzgeber die Zahl der geförderten Weiterbildungsstellen begrenzt habe, könne auch die KV keine zusätzliche Förderung ermöglichen. Es sei daher zu begrüßen, wenn das Land finanzielle Mittel für Weiterbildungsstellen zur Verfügung stelle.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte unter dem Vorsitz von Baden-Württemberg am 25. September 2023 beschlossen, die Begrenzung der gemeinsamen KV-Krankenkassenförderung für die ambulante kinder- und jugendärztlichen Facharztweiterbildung aufzuheben.
Dazu ist jedoch ein Bundesgesetz notwendig. „Bis es jedoch zu dieser Gesetzesänderung kommt, wird das Land nach besten Kräften die ärztliche Versorgung – insbesondere zum Wohle der Kinder und Jugendlichen im Land – unterstützen“, so Lucha.
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