Baden-Württemberg geht neue Wege in der Wirtschaftlichkeitsprüfung
Stuttgart – Baden-Württemberg geht neue Wege in der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Paragraf 106, Sozialgesetzbuch (SGB) V. Bisher orientierte sich die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit veranlasster Leistungen, insbesondere im Arznei- und Heilmittelbereich, hauptsächlich an einem Durchschnittsbetrag in Euro (Richtgröße) pro Patient. Künftig sollen dagegen verstärkt auch Indikation und evidenzbasierte Therapie über die Wirtschaftlichkeit einer Behandlung entscheiden.
Die Grundlage dazu bieten detaillierte Behandlungsleitfäden der Gemeinsamen Prüfungseinrichtungen Baden-Württemberg (GPE-BW), die evidenzbasierte Behandlungswege in Form von Stufentherapieschemata aufzeigen. Ab November stehen erste Leitfäden zur Therapie der Diagnosen Osteoporose, nicht tumorbedingter Schmerz und Demenz bereit, weitere Diagnosen sollen folgen.
„Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam mit den Krankenkassen im Land unseren Ärzten wissenschaftliche Unterstützung zum Wohle des Patienten für ihre tägliche Arbeit anbieten können“, betonte Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Dies ebne den Weg zu einer flexibleren Definition der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und trage dazu bei, Regressängste abzubauen.
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