Baden-Württemberg wirbt für Landarztquote

Stuttgart – Noch bis zum 31. März können sich Interessierte auf einen von 75 Medizinstudienplätzen im Rahmen der Landarztquote in Baden-Württemberg bewerben. Darauf weist das Regierungspräsidium in Stuttgart hin. Bislang sind beim Regierungspräsidium 85 Bewerbungen eingegangen.
Wer über die Landarztquote Medizin studiert, verpflichtet sich, nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten.
Für die Bewerbung sind weder die Abinote noch eine lange Wartezeit entscheidend. Kriterien für die Zulassung sind vielmehr eine abgeschlossene Ausbildung und/oder Tätigkeit in einem medizinnahen Beruf, ein abgeleisteter Freiwilligendienst oder eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Patientenkontakt sowie das Auswahlgespräch.
„Aus gutem Grund berücksichtigen wir bei unserem Auswahlverfahren nicht nur die Abinote. Denn gute Hausärztinnen und Hausärzte zeichnen sich neben dem fachlichen Wissen auch durch Empathie und Sozialkompetenz aus“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne).
Die Landarztquote ist eine Vorabquote bei der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg“ (Landarztgesetz).
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