Politik

BÄK: Schutzniveau bei Anwendung der „Pille danach“ erhalten

  • Freitag, 30. Januar 2015

Berlin - Die Grünen wollen dafür sorgen, dass Frauen künftig eine Wahl bekommen, ob sie die beiden Notfallkontrazeptiva Levonorgestrel und Ulipristalcetat weiterhin nach einer ärztlichen Verordnung erhalten oder ob sie sie als Selbstzahlerinnen in der Apotheke kaufen wollen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (Drucksachen-Nummer 18/3834).

„Selbstbestimmung und der gesicherte Zugang zur Familienplanung sind wesentliche Bereiche der sexuellen und reproduktiven Rechte“, heißt es zur Begründung in dem Gesetzentwurf. „Dazu gehört auch der niedrigschwellige Zugang zum Notfallverhütungsmittel ‚Pille danach‘“

Vor kurzem hat die Europäische Kommission die Rezeptpflicht für Ulipristalcetat in Europa aufgehoben. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat daraufhin angekündigt, der Entscheidung der Kommission folgen zu wollen und sowohl Levonorgestrel als auch Ulipristalacetat in Deutschland von der Rezeptpflicht zu befreien. Dafür soll die Arzneimittelverschreibungsverordnung entsprechend geändert werden.

Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte sich, wie Gröhe, zuvor dagegen ausgesprochen, die Rezeptpflicht für beide Notfallkontrazeptive zu streichen. In einer Stellungnahme zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung setzt sich die Bundesärztekammer nun dafür ein, dass das bisher erreichte gesundheitliche Schutzniveau für Frauen bei der Anwendung der „Pille danach“ trotz der Entlassung des Präparates aus der Verschreibungspflicht möglichst wenig abgesenkt wird.

Nicht selten handele es sich bei den betroffenen Frauen um Jugendliche. Insbesondere müssten die Packungsbeilagen die Empfehlung enthalten, sich bei Fragen zur Indikation, Wirkung und Nebenwirkung sowie zur Sexualität und Kontrazeption ärztlich beraten zu lassen, fordert die BÄK. Auch Apotheker müssten beim Verkauf des Medikaments auf diese Möglichkeit hinweisen.

Im Sinne des Gesundheitsschutzes empfiehlt die BÄK zudem, die Auswirkungen der Neuregelung über einen Zeitraum von fünf Jahren zu evaluieren. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte solle die Bundesregierung über die Entwicklung der Zahl der verkauften Verpackungen, der ungewollten Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche sowie das Auftreten unerwünschter Nebenwirkungen informieren.

fos

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