BÄK: Sprechende Medizin soll in neuer GOÄ stärker betont werden

Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) hat begrüßt, dass die SPD offenbar ihr Vorhaben, eine Bürgerversicherung in Deutschland einzuführen, aufgegeben hat. „Ich glaube schon, dass die SPD erkannt hat, dass eine derartige Reform des Gesundheitswesens bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen nicht umsetzbar ist“, sagte Frank Ulrich Montgomery heute vor Journalisten in Berlin.
Denn in dem vom SPD-Konvent verabschiedeten Zehn-Punkte-Plan sei von einer Bürgerversicherung keine Rede mehr. Montgomery zeigte sich zudem zuversichtlich, dass auch eine „Bürgerversicherung Light“ in Form eines einheitlichen Gebührenrahmens oder eines einheitlichen Versichertenmarktes nicht kommen werde.
PKV reformieren
Erneut bekannte sich der BÄK-Präsident deutlich zum dualen Versicherungssystem. Zugleich betonte er jedoch, dass die private Krankenversicherung (PKV) reformiert werden müsse. So könne es nicht sein, dass manche PKV-Tarife das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung unterschritten. Zudem müsse gewährleistet werden, dass PKV-Versicherte ihre Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel innerhalb des PKV-Systems mitnehmen dürften.
Im Hinblick auf die Novellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) betonte Montgomery, dass „wir in den Verhandlungen mit dem PKV-Verband gut weitergekommen sind“. Die GOÄ sei nun bei sämtlichen Leistungspositionen betriebswirtschaftlich durchkalkuliert. Die sprechende Medizin sei dabei im Vergleich zu den technischen Leistungen stärker betont worden.
Wenn die Verhandlungen mit dem PKV-Verband abgeschlossen seien, werde das Ergebnis dem neuen Gesundheitsminister vorgelegt werden. Wie dieser die GOÄ-Novellierung weiterhin behandle, werde dann davon abhängen, welcher Partei er angehöre.
GOÄ: Inflationsausgleich dringend notwendig
Montgomery forderte, noch im Vorfeld der GOÄ-Novellierung einen Inflationsausgleich vorzunehmen. „Bei den Rechtsanwälten hat es seit 1996 drei Anpassungen der Gebührenordnung gegeben – allein um die Inflation auszugleichen“, sagte der BÄK-Präsident. Bei der GOÄ hingegen habe es keine einzige gegeben. Seither sei die Inflationsrate um 30,4 Prozent angestiegen. Bis es zu der GOÄ-Novellierung komme, müsse nun ein Inflationsausgleich „mit der Gießkanne“ vorgenommen werden.
Darüber hinaus forderte der Präsident der Bundesärztekammer eine Weiterentwicklung des DRG-Systems. „Alle schimpfen auf das System, dabei ist es im Kern vernünftig“, sagte Montgomery. Das Problem seien die Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung. Denn zum einen hätten sich die Bundesländer aus ihrer Verantwortung gestohlen, die Krankenhausinvestitionen zu finanzieren.
Vor 15 Jahren seien noch zehn Prozent des Investitionshaushalts für die Krankenhausfinanzierung bereitgestellt worden, heute nur noch 3,5 Prozent. In anderen Wirtschaftsbereichen gäbe es durchschnittlich Zuschüsse in Höhe von 17 Prozent. „Es muss etwas für die Planungssicherheit getan werden, sonst gehen unsere Krankenhäuser vor die Hunde“, warnte Montgomery. Zum anderen müssten sowohl die Tariflohnsteigerungen als auch die Personalentwicklungskosten in den Fallpauschalen berücksichtigt werden.
Absage an Selektivverträge im stationären Bereich
Montgomery warnte zudem vor Selektivverträgen im stationären Bereich. Denn es sei falsch, mit Hilfe von Selektivverträgen einzelne Krankenhäuser kurzfristig zu bevorzugen und damit vehement in den Charakter der Krankenhausplanung einzugreifen. / Ol
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: