Politik

Barmer GEK investiert Versichertengelder in Risikokapital-Fonds

  • Donnerstag, 25. August 2016
Uploaded: 27.03.2013 18:12:19 by mis
/dpa

Berlin – Die Krankenkasse Barmer GEK investiert 15 Millionen Euro in einen soge­nannten Venture-Kapital-Fonds des Unternehmens Earlybird. Das berichten die Frank­furter Allgemeine Zeitung (FAZ) und andere Medien heute. Der Fonds soll laut FAZ 100 bis 120 Millionen Euro Kapital einwerben und das Geld in Start-ups der Gesund­heits­branche investieren, die innovative IT-Technologien entwickeln.

„Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird das Megathema des 21. Jahrhunderts sein“, erklärte die Krankenkasse gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Man wolle „diese Entwicklung nicht nur begleiten, sondern aktiv gestalten“. Die Investition sei weniger eine klassische Kapitalanlage – die ja vor allem der Rendite gilt – als vielmehr eine Investition in die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung.

„Unsere Rendite werden neue Produkte und innovative Versorgungsformen für die Ver­sicherten sein. Dafür bringen wir unser Know-how als große Krankenkasse in die Be­tei­ligung ein, um bei der Auswahl geeigneter Technologiefirmen und deren Produkte fach­lich den entscheidenden Input zu liefern“, erläuterte die Kasse. Daher werde sie auch in den Gremien der Investoren und Berater des Kapitalgebers vertreten sein.

„Unser Ziel ist es, mit diesem Engagement den medizinischen Fortschritt aktiv voranzu­treiben und neue Versorgungsformen zu ermöglichen, von denen Patienten profitieren“, teilte Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Kasse, mit.

An dem Fonds beteiligen sich laut FAZ auch die staatliche NRW-Bank, die Versiche­rungsgruppe Generali, der Haushalts- und Medizingerätehersteller Miele und das Bun­deswirtschaftsministerium. Gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt betonte die Kranken­kasse, dass die Versichertengelder sicher angelegt seien: „Der Bund und die privaten Anteilseigner von Earlybird bürgen zu 100 Prozent“, hieß es.

Krankenkassen dürfen Versichertengelder grundsätzlich nicht beliebig anlegen. Es gel­ten Regelungen, die in Paragraf 83 des vierten Sozialgesetzbuches niedergelegt sind. Wollen Kassen Rücklage ausnahmsweise abweichend von diesen Bestimmungen an­le­gen, benötigen sie dazu eine Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde, in diesem Fall des Bundesversicherungsamtes (BVA). Dieses hatte der Barmer GEK die Beteiligung an dem Fonds in Höhe von maximal 15 Millionen Euro gestattet, wie das BVA dem Deutschen Ärzteblatt auf Anfrage mitteilte.

hil

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