Bayer legt Berufung gegen Glyphosat-Urteil in den USA ein

Leverkusen/San Francisco – Bayer ist wie angekündigt gegen die millionenschwere Verurteilung im Glyphosat-Prozess in den USA in die nächste Instanz gegangen. „Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass der zugesprochene Schadensersatz und der reduzierte Strafschadensersatz weder durch die vorgelegten Beweise noch das Gesetz gestützt werden“, teilte Bayer heute in Leverkusen mit. Das Unternehmen habe deshalb Berufung beim California Court of Appeal eingelegt.
Zwar stelle die Entscheidung, den Strafschadenersatz um mehr als 200 Millionen Dollar zu reduzieren, einen Schritt in die richtige Richtung dar. Allerdings stützten die vor Gericht vorgelegten wissenschaftlichen Daten nicht die Schlussfolgerung, dass zwischen der Anwendung von Glyphosat und der Krebserkrankung von Johnson ein relevanter Zusammenhang bestehe.
Dewayne Johnson, Kläger im ersten Glyphosat-Prozess, führt seinen Lymphdrüsenkrebs auf den Umgang mit dem Unkrautvernichter während seines Jobs als Platzwart an kalifornischen Schulen zurück. Ursprünglich hatte eine Geschworenen-Jury Johnson 289 Millionen US-Dollar (253 Millionen Euro) zugesprochen. Die zuständige Richterin Suzanne Ramos Bolanos hatte diese Summe später auf rund 78 Millionen Dollar reduziert, dem Antrag Bayers auf einen neuen Prozess aber nicht stattgegeben.
Der an Lymphdrüsenkrebs erkrankte Johnson fand die Reduzierung des Schadensersatzes zwar laut seiner Anwälte nicht angemessen, akzeptiere das Urteil aber dennoch in der Hoffnung, noch in seiner Lebenszeit eine endgültige Lösung in dem Streit zu finden. Bayer treibt den Prozess nun aber weiter voran und will das Urteil nicht akzeptieren.
Der Pharma- und Agrarchemie-Konzern muss sich in den USA einer Flut von Glyphosat-Klagen stellen. Bis Ende Oktober seien Gerichtsschriften von etwa 9.300 Klägern zugestellt worden, sagte Bayer-Konzernchef Werner Baumann bei Vorlage der Quartalsbilanz Mitte November. Seit dem ersten Urteil ist der Aktienkurs von Bayer kräftig unter Druck geraten.
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