Vermischtes

Bayer mit Erfolg in US-Glypho­sat-Prozess, warten auf Supreme Court

  • Freitag, 10. Dezember 2021
/dpa
/dpa

San Bernardino/Leverkusen – Bayer hat in den USA einen weiteren Prozess um angebliche Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter gewonnen. Die Geschworenen in dem in San Bernardino (Kalifor­nien) verhandelten Fall wiesen die Behauptung der Klägerin zurück, die Verwendung des Herbizids Roundup habe ihre Erkrankung Non-Hodgkin-Lymphom ausgelöst.

Wichtiger als der Prozesserfolg wird aber Anfang kommender Woche die Entscheidung des obersten US-Gerichts über eine Grundsatzverhandlung im Glyphosat-Streit sein. Bayer hatte sich die Probleme um das glyphosathaltige Pflanzengift Roundup mit dem Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto im Jahr 2018 ins Haus geholt.

Ein Bayer-Sprecher sprach heute von einer weiteren „positiven Entwicklung in den Glyphosat-Rechts­strei­tigkeiten in jüngster Zeit“. So sei es Teil des Plans, dass Fälle vor Gericht gebracht würden, wenn „Klägeranwälte unrealistische Forderungen stellen.“ Der Anwalt der Klägerin führte die Niederlage indes auf technische Umstände zurück, da der Prozess auch online via Zoom geführt wurde. Er kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

Bayer hatte bereits im Oktober einen anderen Fall für sich entscheiden können. Damals hatte eine Ge­schworenen-Jury in Los Angeles befunden, dass die Erkrankung eines Jungen mit dem Non-Hodgkin-Lymphom nicht auf die Verwendung von Roundup zurückgeht.

Grundsätzlich hat der Konzern im Rahmen eines großangelegten, milliardenschweren Vergleichspakets bereits viele US-Klagen beigelegt. Rund elf Milliarden Dollar stellte Bayer dafür zurück.

„Von den im Geschäftsbericht genannten circa 125.000 Fällen handelt es sich um etwa 98.000 Fälle, ein­schließlich derjenigen, die nicht die Vergleichskriterien erfüllen“, schrieb Bayer im jüngsten Quartalsbe­richt. Die Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 22. Oktober. Dabei betont Bayer weiterhin die Sicherheit von Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung.

Der US Supreme Court berät nun über die Annahme eines der verlorenen Fälle zur Verhandlung. Die Rich­ter wollten darüber heute beratschlagen, am kommenden Montag dürften sie ihre Entscheidung dann bekannt geben.

In dem Antrag an den Supreme Court argumentiert Bayer mit dem Prinzip, nach dem Bundesrecht das Recht einzelner Bundesstaaten aufhebt. Der Konzern vertritt demzufolge die Ansicht, Schadenersatzan­sprüche wegen angeblich fehlerhafter Warnungen vor Krebsrisiken könnten nach einzelstaatlichem Recht nicht bestehen, wenn sie mit Bundesrecht kollidieren. Die verantwortliche Bundesbehörde habe eine solche Warnung verboten.

Sollte der Fall verhandelt werden und eine höchstrichterliche Entscheidung zugunsten von Bayer fallen, käme das einem Befreiungsschlag gleich. Die Leverkusener versprechen sich davon, die Glyphosat-Streitigkeiten dann im Grunde beenden zu können.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung