Bayerische Landesärztekammer weist auf Erfolg der Ethikkommissionen hin
München – Anlässlich der 300. Sitzung der Ethik-Kommission der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) hat der Kammerpräsident Max Kaplan auf die erfolgreiche Arbeit der Kommissionen in Bayern und bundesweit hingewiesen. „Nach dem Hippokratischen Eid verpflichtet sich der Arzt, nur nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und den Patienten vor Schaden zu bewahren“, so Kaplan.
Dazu seien für den medizinischen Fortschritt oft Reihen von gestuften klinischen Untersuchungen notwendig. Die oberste Richtschnur sei dabei, die Menschenwürde der Versuchsperson zu wahren, die mit den Studien im Bereich von Arzneimitteln, Medizinprodukten oder anderen Forschungsvorhaben angetastet werden könnte, erklärte der Präsident.
„Mit unserer Arbeit fördern wir das Vertrauen der Öffentlichkeit in die medizinische Forschung und beraten kollegial“, sagte der Vorsitzende der bayerischen Ethik-Kommission, Jörg Hasford. Die Ethik-Kommissionen müssten das Grundrecht auf Forschungsfreiheit und die individuellen Grundrechte auf Würde und körperliche Unversehrtheit gleichermaßen schützen. Sie bemühten sich, beiden Aspekten gleichzeitig voll gerecht zu werden.
„Da in Deutschland in den letzten zehn bis 15 Jahren keine größeren Missstände und Schadensfälle in der so überwachten medizinischen Forschung bekannt geworden sind, ist die Arbeit der Ethik-Kommissionen insgesamt als sehr erfolgreich einzuschätzen“, erklärte Hasford.
Deutschlandweit gibt es 52 Ethik-Kommissionen, die an den medizinischen Fakultäten der Universitäten beziehungsweise den Landesärztekammern angesiedelt sind. Allein in Bayern gibt es fünf universitäre Ethik-Kommissionen sowie die Ethik-Kommission der Landesärztekammer.
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