Ärzteschaft

Bayerische Landesärztekammer will schlankeres Entlassmanagement

  • Dienstag, 27. November 2018
/thodonal, stockadobecom
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München - Als „viel zu kompliziert und nicht zielführend“ hat der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), Gerald Quitterer, die seit Oktober 2017 geltenden Regeln für das Entlassmanagement aus der Klinik bezeichnet. Die Regelungen hätten einen gesetzlich verordneten bürokratischen Ballast statt einer gut funktionierenden Kommunikation erbracht: Ein Mehrwert für die Patienten sei das nicht, sagte der Kammerpräsident in München.

Alle Beteiligten wüssten, dass ein gut organisierter und strukturierter Übergang beispielsweise von der stationären in die ambulante Versorgungsebene unverzichtbar sei. „Der vom Gesetzgeber festgelegte Prozess eines strukturiertes Entlassmanagement schießt jedoch weit über das Ziel hinaus, ist zu umfassend und zu bürokratisch“, so Quitterer.

Entlassmanagement muss individuell am Patienten orientieren

Er wünsche sich „eine patientenfreundliche Lösung, die vorsieht, dass jeder Patient im Krankenhaus Anspruch auf das Entlassmanagement hat“. Der tatsächliche Umfang des Entlassmanagements sollte aber abhängig von der individuellen Patientensituation sein, so der BLÄK-Präsident.

Bereits kurz nach der Einführung des neuen Entlassmanagements im Herbst des vergangenen Jahres kritisierten der Marburger Bund (MB) und andere die Regeln als zu bürokratisch: Die Ärztegewerkschaft bemängelte unter anderem, dass Krankenhaus­ärzte nun in formalen Konferenzen mit Pflegenden und dem Sozialdienst über jeden Patienten vor seiner Entlassung nochmals sprechen müssten. 

Grundlage des Entlassmanagements ist der Rahmenvertrag zwischen dem Spitzen­verband der gesetzlichen Krankenversicherung, der Kassenärztlichen Bundesver­einigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Diesem Vertrag zufolge müssen die Krankenhäuser ein standardisiertes Entlassmanagement in multidis­ziplinärer Zusammenarbeit sicherstellen. Eine Verbesserung des Entlassmanagements hatte der Gesetzgeber im sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 festge­schrie­ben.

Laut einer Berechnung der DKG vom Herbst 2017 erfordert die Regelung bundesweit jährlich 100.000 ärztliche Arbeitstage mehr.

hil

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