Ärzteschaft

Bayerisches Gesundheits­ministerium will AOK Bayern zur Umsetzung des Hausarztvertrages zwingen

  • Donnerstag, 23. April 2015
Uploaded: 23.04.2015 18:34:11 by mis
Melanie Huml dpa

München – Nach dem Scheitern eines von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) moderierten Gesprächs zwischen dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) und der AOK Bayern hat die Ministerin jetzt aufsichtsrechtliche Schritte gegen die Krankenkasse angekündigt. „Trotz meiner intensiven Bemühungen bleibt die AOK Bayern uneinsichtig“, sagte Huml gestern in München. Sie kündigte an, die AOK werde zunächst ein rechtlich erforderliches so genanntes Beratungsschreiben erhalten. „Sollte die AOK Bayern auch weiterhin nicht zur Vernunft kommen, wird ein Verpflichtungs­bescheid folgen – und zwar als sofort vollziehbare Anweisung, den Schiedsspruch umzusetzen“, so Huml.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Streit um den Hausarztvertrag zwischen der Krankenkasse und dem BHÄV. Dieser Vertrag war nach einem Schiedsverfahren zustande gekommen und ist seit Anfang März gültig, die finanziellen Implikationen gelten ab Anfang April. Der geschiedste Vertrag war dem Ministerium als Aufsichtsbehörde vorgelegt worden. Es hatte ihn nicht beanstandet, wonach er rechtsgültig geworden war.

„Ich bedauere sehr, dass rechtsaufsichtliche Schritte nun unumgänglich geworden sind. Aber: Auch die AOK Bayern muss sich an geltendes Recht halten“, sagte die bayerische Gesundheitsministerin. Die AOK könne sich bis zum 8. Mai dazu äußern.

Die AOK hatte in den vergangenen Tagen immer wieder von einer „nicht abgestimmten Auslegung des Schiedsspruchs durch den BHÄV“ gesprochen. Dieser würde zu einer so massiven Anhebung der Vergütung hausärztlicher Leistungen führen, dass diese nach Auffassung der AOK mit dem Sozialgesetzbuch nicht vereinbar wäre.

Huml: Vorgehen der AOK ist Rechtsbruch
Huml machte dagegen in einer Erläuterung zu ihrem Vorgehen von heute sehr deutlich, dass sie das Verhalten der AOK, den abgeschlossenen und nicht beanstandeten Vertrag nicht umzusetzen, für einen Rechtsbruch hält: „Rechtsaufsichtliche Maßnahmen werden alleine im öffentlichen Interesse an einem funktionierenden Sozialversicherungssystem ergriffen. Sie zielen darauf ab, offensichtliche Rechtsverstöße von Körperschaften des öffentlichen Rechts abzustellen. Sie werden vom Bayerischen Gesundheitsministerium dann eingesetzt, wenn andere Mittel zur Beseitigung der Rechtsverletzung nicht erfolgreich sind“, hieß es heute aus dem Ministerium.

„Die AOK Bayern hat sich entschlossen, sich nicht an Recht und Gesetz zu halten. Das ist ein einmaliger Vorgang im deutschen Gesundheitswesen“, sagte ein Sprecher des bayerischen Hausärzteverbandes gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung