Ärzteschaft

Bayern: Ermächtigung zum Notarztdienst ohne finanzielle Belastung für Ärzte

  • Montag, 3. Februar 2014

München – Die ab April notwendige kostenpflichtige Ermächtigung für Notärzte in Bayern geht doch ohne finanzielle Belastung der Ärzte vonstatten. Das konnte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes Anfang Februar mitteilen.

Hintergrund ist ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts, nach der das bisherige Berechtigungsverfahren für Notärzte in Bayern zum 1. April 2014 auf ein kosten­pflichtiges Ermächtigungsverfahren umgestellt wird. Dies hatte im Vorfeld für großen Unmut bei Notärzten gesorgt, die aufgrund dieser Vorgabe Kosten in Höhe von 520 Euro hätten tragen müssen, neben der Antragsgebühr von 120 Euro weitere 400 Euro Verwal­tungs­gebühren.

Dies betrifft insbesondere Notärzte, die ausschließlich als Notärzte oder neben der Anstellung im Krankenhaus auch notärztlich tätig sind. Vertragsärzte sind von den Änderungen der Teilnahmevoraussetzungen nicht betroffen. Die Ermächtigung zum Notarztdienst gilt für jeweils fünf Jahre.

Zum Ausgleich der anfallenden Kosten gewährt die KV jetzt mit finanzieller Unterstützung der Krankenkassen eine Sicherstellungsprämie für die notärztliche Versorgung in Höhe von 520 Euro pro Notarzt. Dadurch entsteht den Ärzten, die bereits am Notarztdienst mitwirken, in Bayern kein finanzieller Aufwand.

„Mit dieser Vereinbarung ist zunächst zumindest ein Problem der notärztlichen Versor­gung gelöst. Prinzipiell halten wir jedoch das Ermächtigungsverfahren über einen extra einzurichtenden Zulassungsausschuss nach wie vor für bürokratisch extrem aufwendig und an sich sachlich nicht notwendig“, hieß es aus dem Vorstand der KV. Die KV werde sich daher weiter für Änderungen der gesetzlichen Regelungen einsetzen.

hil

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