Bayern fördert neue Praxisanleitungskonzepte in der Pflegeausbildung

München – Bayern will im Jahr 2025 Praxisanleitungskonzepte für die Ausbildung von Pflegenden fördern. „Wir stellen 1,8 Millionen Euro für innovative Praxisanleitungskonzepte zur Verfügung“, erklärte die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) in München. „Der Bonus für Praxisanleitende beträgt 10.000 Euro pro Konzept und kann bis zu 180 Mal vergeben werden.“
Die Projekte können der Landesregierung zufolge ab sofort entwickelt und in der Praxis angewendet werden. Bewerbungen für den Bonus werden ab dem 1. April beim Landesamt für Pflege entgegengenommen. Die Auszahlung erfolgt nach der Bewilligung. Unterlagen können bis zum 30. November 2025 eingereicht werden.
Die Praxisanleitung ist Teil der praktischen Ausbildung im Rahmen der seit 2020 bestehenden generalistischen Pflegeausbildung. Sie erfolgt in den jeweiligen Einrichtungen auf der Grundlage eines Ausbildungsplans. Aufgabe der Praxisanleiter ist es, Auszubildende an deren Aufgaben heranzuführen. Die Praxisanleitung nimmt mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit ein.
„Die Praxisanleitung spielt eine entscheidende Rolle im Theorie-Praxis-Transfer in der Ausbildung“, erklärte Gerlach. „Mit dem Praxisanleiterbonus möchten wir ein starkes Signal für Qualität und Innovation in der Praxisanleitung setzen. Ich rufe alle Praxisanleitenden auf, innovative und praktisch erprobte Konzepte vorzubereiten und einzureichen.“
Gesucht würden Konzepte, die sowohl in geplanten und strukturierten als auch in spontanen Anleitungssituationen umsetzbar sind. „Die Praxisanleitungskonzepte werden veröffentlicht“, so Gerlach weiter.
„Damit erhoffen wir uns eine flächendeckende Verbesserung der Praxisanleitung über alle Versorgungsbereiche hinweg.“ Innovative Praxisanleitungen seien ein wichtiges Zeichen für die gelingende Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung.“
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