Bayern warnt vor Online-Rezepten aus dem Ausland
München – Vor den Konsequenzen einer Richtlinie der Europäischen Union (EU) hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) gewarnt. „Patientenschutz steht an erster Stelle. Deshalb sind in Deutschland die Fernbehandlung von Patienten und damit auch Online-Rezepte unzulässig“, sagte die Ministerin in München.
Die Bundesregierung müsse jetzt gesetzlich sicherstellen, dass der Patientenschutz nicht durch ärztliche Online-Verschreibungen aus dem EU-Ausland konterkariert werde. Huml kündigte an, Bayern werde einen entsprechenden Antrag im Bundesrat einbringen.
Bei der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 9. März 2011 geht es um Patientenrechte bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Sie war bis zum 25. Oktober des vergangenen Jahres in nationales Recht umzusetzen. Dies – und die Umsetzung einer so genannten Durchführungsrichtlinie vom Dezember 2012 – übernimmt jetzt eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit.
Diese „Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten“ sieht die Bayerische Gesundheitsministerin kritisch. Die Verordnung steht auf der Tagesordnung für das morgige Treffen des Gesundheitsausschusses.
„Ohne gesetzliche Regelung des Bundes können Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente per Mausklick bei Online-Ärzten im EU-Ausland geordert werden – mit fatalen Auswirkungen für die Menschen, die ohne persönliche ärztliche Beratung mit ihrer Krankheit alleingelassen werden“, sagte Huml.
Ein Beispiel seien Antibiotika: Ohne persönliche, ärztliche Beratung bestehe die Gefahr, dass Patienten diese Medikamente nicht richtig oder zu kurz einnähmen. Die Folge könnte unter anderem sein, dass Antibiotikaresistenzen zunehmen. „Das dürfen wir nicht riskieren“, so Huml.
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