Bayerns Krankenhäuser kritisieren falsche Wahrnehmung ihrer Qualitätsstandards
München – Bayerns Krankenhäuser haben sich positiv über die von der Großen Koalition geplante Krankenhausreform geäußert. Allerding kritisieren sie einzelne Reformvorhaben als „unbegründet und unausgegoren“. Sie kündigten zudem an, sich in die Qualitätsdiskussion aktiver als bisher einbringen und sich für eine zielgerichtete Reform einsetzen zu wollen.
„Wir unterstützen uneingeschränkt das Ziel der stetigen Qualitätsverbesserung und wir lehnen es strikt ab, Qualitätsmängel, dort wo sie zu Tage treten, zu beschönigen oder gar zu verschleiern“, stellte Franz Stumpf, Vorsitzender der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) auf der Mitgliederversammlung am Freitag in München klar.
Er kritisierte, dass von der Qualität in den Krankenhäusern ein Bild gezeichnet werde, das mit der Wirklichkeit nicht übereinstimme. Statt einer sorgfältigen Analyse habe die Bund-Länder-Arbeitsgruppe als Grundlage für die „Eckpunkte einer Krankenhausreform 2015“ einzelne Skandalmeldungen verallgemeinert. Es sei nicht gewürdigt worden, dass die Kliniken in Deutschland mit den weltweit umfangreichsten Qualitätssicherungsprogrammen deutliche Erfolge erzielten.
Statt den bisherigen Weg der Qualitätssicherung und -verbesserung fortzuführen, befasse sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe nur mit Regulierungs- und Sanktionsmechanismen. „Wer aber kritische Anmerkungen macht oder auch nur eine differenzierte Diskussion zu diesem Thema anmahnt, wird sofort mit dem Gegenargument bloßgestellt, er sei gegen Qualität“ so der BKG-Vorsitzende.
Die BKG rief alle Beteiligten zum konstruktiven gemeinsamen Handeln auf. Allein mit Misstrauen und Sanktionen ließen sich keine Veränderungen erreichen. Notwendig sei vielmehr, die Qualitätssicherung zur gemeinsamen Sache aller zu machen und dabei vorurteilsfrei zusammenzuarbeiten. Im Vordergrund müsse stehen, Ursachen zu analysieren und auf Verbesserungen hinzuwirken.
Gleichzeitig lehnten die Kliniken eine qualitätsabhängige Vergütung für Krankenhausleistungen ab. Aus ihrer Sicht sei es methodisch noch nicht möglich, die Qualität von Behandlungen so genau zu bewerten, um damit „gerichtsfest“ Vergütungszu- oder -abschläge begründen zu können.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: