Politik

Befragung deutet auf hohe Zufriedenheit mit der Pflegeberatung hin

  • Donnerstag, 2. Juli 2020

Berlin – Die Pflegebedürftigen in Deutschland und ihre Angehörigen sind mit der Pflege­beratung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zufrieden. Darauf deutet eine Befragung hin, die der GKV-Spitzenverband in Auftrag gegeben hat.

Das IGES-Institut befragte dafür knapp 2.500 Versicherte mit Erstantrag auf Pflegebegut­achtung, rund 2.650 Pflegegeldempfänger sowie fast 300 Pflegebedürftige, die gerade eine Beratung erhalten hatten.

„Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen werden unabhängig, neutral und umfassend durch die gesetzlichen Pflegekassen beraten – das bestätigt die repräsentative Studie zur Pflegeberatung“, sagte Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Mehr als 90 Prozent der Befragten seien „rundum zufrieden mit den Beratungsleistungen unserer Pflegekassen“.

Laut der Umfrage erfolgten 86,2 Prozent der Beratungen in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen. Mehr als 90 Prozent der Teilnehmer waren mit der erhaltenen Pflege­be­ratung, deren Zugänglichkeit und Wirksamkeit zufrieden. 95,9 Prozent bewerten die Pfle­geberatung ihrer Pflegekasse als unabhängig und neutral.

Knapp 80 Prozent der im Anschluss an die Pflegeberatung Befragten gaben an, immer mit derselben Pflegeberaterin Kontakt gehabt und konkrete Absprachen zur zukünftigen Kontaktaufnahme getroffen zu haben. 95,6 Prozent von ihnen konnten der Beratung gut folgen, für 97,3 Prozent stand ausreichend Zeit zur Verfügung und aus der Sicht von 95,5 Prozent wurde auf ihre Bedarfe und Wünsche ausreichend eingegangen.

Als ein positives Ergebnis wertet der GKV-Spitzenverband, dass die Pflegeberatungen sehr früh im Antragsprozess angeboten werden: „Wir freuen uns, dass knapp zwei Drittel der Versicherten von ihrer Pflegekasse das Angebot einer individuellen Pflegeberatung erhielten, sobald sie die Antragsunterlagen für Pflegeleistungen anforderten, ein weiteres Drittel erhielt die Information noch vor der Pflegebegutachtung“, sagte Kiefer.

Alle gesetzlich Versicherten, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder einen Antrag darauf gestellt haben, haben Anspruch auf eine umfassende kostenfreie Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Deren Angebot soll künftig alle drei Jahre überprüft und beurteilt werden.

hil/kna

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