Behandlungspflege: Interstitielle Glukosemessung verordnungsfähig

Berlin – Ärzte können unter bestimmten Voraussetzungen jetzt auch die interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten als Leistung der Behandlungspflege in der häuslichen Krankenpflege verordnen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, das Leistungsverzeichnis für die häusliche Krankenpflege zu erweitern, sei kürzlich in Kraft getreten, schreibt die KBV. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) müsse nicht angepasst werden.
Bei der interstitiellen Glukosemessung wird mit Real-Time-Messgeräten kontinuierlich der Glukosegehalt im Unterhautfettgewebe gemessen und das Ergebnis an ein kleines, tragbares Empfangsgerät gesendet. Der aktuelle Glukosewert kann so jederzeit abgelesen werden, um mit einer Mahlzeit oder Insulingabe zu reagieren.
Bisher war nur die Blutzuckermessung im kapillaren Blut verordnungsfähig. Diese Messung ist weiterhin als Behandlungspflege verordnungsfähig.
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