Behindertenbeauftragter fordert klares Gesetz zur Sterbehilfe
München – Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), hat ein klares gesetzliches Verbot der Anstiftung oder der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung, gerade auch für Ärzte gefordert. Dies fehle bisher in Deutschland und müsse in der neuen Legislaturperiode angegangen werden, sagte Hüppe dem Münchner Magazin Focus.
Ansonsten drohe „eine Gesellschaft, die nicht mehr auf Hilfe und Solidarität setzt, sondern Druck ausübt, dem Leben ein Ende zu setzen“. Gebe es ein Angebot für organisierte Sterbehilfe, dann erhöhe das die Nachfrage.
Hüppe bezog sich mit seiner Forderung auf einen Fall von aktiver Sterbehilfe in Belgien. Ein 44-jähriger Mann schied dort mit ärztlicher Hilfe aus dem Leben, weil er nach einer Geschlechtsumwandlung verzweifelt war. „Der Fall bestätigt das, wovor ich schon lange gewarnt habe: Wenn man beginnt, den Lebensschutz aufzuweichen, kommt man auf eine schiefe Bahn“, so der Behindertenbeauftragte. Erst gehe es „um Töten auf Verlangen, dann um Töten ohne Verlangen“.
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