Bei betrieblichem Eingliederungsmanagement Betroffene in den Mittelpunkt stellen

Hamburg – Strategien und Erfolgsfaktoren für das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in einem neuen, branchenübergreifenden Praxisleitfaden zusammengestellt. Für das BEM im Einzelfall erläutern die Autoren die einzelnen Prozessschritte. Für größere Unternehmen ab etwa 200 Beschäftigten stellen sie dar, wie sich ein einzelfallübergreifender systematischer Ansatz entwickeln lässt. Die Broschüre enthält neben ausführlichen Erläuterungen auch Arbeitshilfen, Checklisten und Hinweise zur Handhabung des Datenschutzes.
„Wer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf ein BEM. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeitsunfähigkeit zeitlich am Stück vorlag oder sich auf mehrere Etappen verteilte, ob innerhalb der zwölf Monate das Kalenderjahr wechselte und welchen Grund die Arbeitsunfähigkeit hatte“, informiert die Berufsgenossenschaft. Die betreffenden Beschäftigten könnten frei entscheiden, ob sie das Angebot annähmen.
„Das BEM zielt nicht darauf, dass die Erkrankten am Arbeitsplatz wieder reibungslos funktionieren. Vielmehr sollen sie im Betrieb so respekt- und rücksichtsvoll unterstützt werden, dass sie eine reelle Chance haben, in ihre Tätigkeit zurückzufinden – auch bei eventuell bleibender gesundheitlicher Einschränkung“, erläuterte Jörg Kramarczyk, BEM-Experte der Berufsgenossenschaft. Ob die Wiedereingliederung gelinge, hänge unter anderem von der Wertschätzung der Unternehmensleitung für die Angestellten ab, und davon, ob die Gesundheit der Betroffenen wirklich im Zentrum des Eingliederungsprozesses stehe.
Zu den Erfolgsbedingungen gehöre außerdem eine vertrauensvolle Atmosphäre. „Erkrankte müssen sich darauf verlassen können, dass die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit und sensible Daten wie Diagnosen und Befunde vertraulich behandelt werden“, so Kramarczyk.
Die Berufsgenossenschaft betont, dass von einem BEM nicht nur die betreffenden Beschäftigten profitieren. Dem Unternehmen blieben qualifizierte und erfahrene Beschäftigte mit ihrem Know-how erhalten. Außerdem verringerten sich die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. „Und darüber hinaus fördert ein fairer Umgang mit gesundheitlich beeinträchtigten Angestellten die Identifikation mit dem Betrieb und ein gutes Image“, hieß es aus der Genossenschaft.
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