Beim Notarztdienst in Bayern zeichnet sich eine Einigung ab
München – Die Rahmenbedingungen dafür, wie der Notarztdienst in Bayern künftig vergütet werden soll, haben die Landesregierung, die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und Vertreter der Kassen gestern in einem Spitzengespräch geschaffen. „Dabei haben alle an dem Spitzengespräch Beteiligten ihre Bereitschaft gezeigt, dazu einen Beitrag zu leisten, damit künftig die Vergütung ohne Abschläge ausbezahlt werden kann“, teilten die Beteiligten gestern Abend mit.
An dem Gespräch haben Innenminister Joachim Herrmann (CSU), Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU), der KV-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Krombholz und der zuständige Ressortdirektor der AOK Bayern, Peter Krase, teilgenommen. Die konkreten Lösungen wollen sie „nach endgültiger und noch notwendiger Abstimmung mit allen an der Finanzierung des Notarztdienstes Beteiligten“ in den nächsten Tagen vorstellen.
Gleichzeitig wird das Berechtigungsverfahren für die Teilnahme am Notarztdienst bis Ende März 2014 verlängert. „Dies schafft die notwendige Flexibilität in der Einsatzplanung und sichert so die hochwertige notärztliche Versorgung in ganz Bayern“, hieß es aus der Staatsregierung, der KV und der AOK.
Zu viel Bürokratie
Bereits im vergangenen Jahr hatte die KV den bürokratischen Aufwand bei der Auszahlung des Notarzthonorars kritisiert. Die Krankenkassen seien nur dann bereit, die Kosten zu übernehmen, wenn der jeweilige Einsatz von der Zentralen Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst Bayern (ZAST) als Notarzteinsatz anerkannt wurde. Daher müssen alle Einsatzdaten, die der KV von den Notärzten zur Abrechnung gemeldet wurden, mit den ZAST-Daten abgeglichen werden.
„Dies ist ein aufwendiger bürokratischer Prozess, an dessen Ende die Ärzte laut der KV trotzdem auf etlichen unvergüteten Einsätzen sitzen bleiben“, hieß es aus der KV.
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