Politik

Beitragsgrenzen für Sozialkassen steigen

  • Freitag, 29. November 2013

Berlin - Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 3937,50 Euro im Monat müssen im kommenden Jahr mehr für ihre soziale Sicherung bezahlen. Der Bundesrat billigte heute dazu die Anhebung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen. Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Beiträge zu den Sozialversicherungen bezahlt werden.

Das kann im Jahr unterm Strich bis zu 251 Euro ausmachen. Ähnlich hohe Mehrkosten kommen auf die Unternehmen zu, die etwa die Hälfte der Sozialbeiträge zahlen. Die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist aber nicht betroffen. Der Monatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag 2012 im Schnitt bei knapp 3.400 Euro brutto.

Mit dem Beschluss steigen die Bemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen um 150 Euro monatlich auf 5.950 Euro. In Ostdeutschland, wo Einkommen und Lohnanstieg geringer sind, wird die Grenze um 100 auf 5.000 Euro des Bruttoeinkommens angehoben. Der Renten-Beitragssatz beträgt bundesweit 18,9 Prozent, der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent vom Bruttoverdienst.

In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine für ganz Deutschland einheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Sie wird nun um 112,50 Euro auf 4.050 Euro vom Monatsbrutto nach oben verschoben. Der GKV-Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zahlen und die Arbeitgeber 7,3 Punkte. Eine höhere Belastung entsteht also für Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von mehr als 3.937,50 Euro.

dpa

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