Beitragsparität und Pflegeprogramm gebilligt, Wünsche zum Terminservicegesetz

Berlin – Der Bundesrat hat heute zwei Reformen des Bundestags zur Gesundheitspolitik abgesegnet. Neben dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) winkte die Länderkammer das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) durch. Damit ist klar, dass die Arbeitgeber – wie es das GKV-VEG vorsieht – ab dem 1. Januar die Arbeitgeber den Zusatzbeitrag wieder zur Hälfte übernehmen müssen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag sinkt 2019 zugleich um 0,1 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent.
Den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon jetzt zu gleichen Teilen. Die Rückkehr zur Beitragsparität entlastet Arbeitnehmer und Rentner nun jährlich um rund 6,9 Milliarden Euro. Daneben sieht die Neuregelung weitere Entlastungen der Versicherten in Milliardenhöhe vor.
Krankenkassen dürfen künftig eine Monatsausgabe als Rücklagen nicht mehr überschreiten. Tun sie das, ist ihnen untersagt, ihre Zusatzbeitragssätze anzuheben. Ab 2020 sollen darüber hinaus Abbaumechanismen greifen, um Überschüsse stufenweise für Beitragssenkungen und Leistungsverbesserungen zu nutzen. Außerdem sinkt der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Kleinselbstständige deutlich. Bei ihnen halbiert sich der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro.
Grünes Licht für Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
Ebenso können zum Jahreswechsel die Reformpläne des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes greifen. Für den Kampf gegen die Personalnot in der Pflege kommt damit zum neuen Jahr ein Paket für mehr Stellen, attraktivere Arbeitsbedingungen und Hilfen bei der Betreuung zu Hause. Ermöglicht werden sollen damit 13.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege. In Krankenhäusern sollen die Krankenkassen jede aufgestockte Stelle künftig komplett bezahlen. Tarifsteigerungen für Pflegekräfte bekommen die Kliniken bereits ab diesem Jahr ebenfalls voll von den Kassen finanziert.
In der Alten- und Krankenpflege sind derzeit geschätzt 35.000 Stellen für Fachkräfte und Helfer unbesetzt. Ein generelles Problem ist, neue Stellen auch zu besetzen. Um den oft belastenden Arbeitsalltag zu entzerren, sollen sich Pflegekräfte künftig weniger mit Bürokratie aufhalten müssen. Deswegen soll die Anschaffung digitaler Lösungen etwa für Dokumentationen bezuschusst werden.
Taxifahrten zum Arzt sollen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen künftig ebenfalls einfacher werden. Angehörige, die zur Kur gehen wollen, sollen ein pflegebedürftiges Familienmitglied parallel in derselben Rehabilitationseinrichtung betreuen lassen können.
Geäußert hat sich der Bundesrat heute auch zum Terminservice- und Versorgungsgesetz. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Dennoch haben die Länder heute in einer Stellungnahme eine Reihe von Korrekturwünschen verabschiedet, mit denen sie sich an den Bundestag wenden.
So spricht sich der Bundesrat beispielsweise dafür aus, dass die zeitnahe Terminvermittlung auch für die ärztlichen Untersuchungen von Kindern – die U 1 bis U 9 – gelten solle. Bei den geplanten Vereinfachungen bei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sorgen sich die Länder, dass die Regelungen konzernartige Monopolstrukturen weiter begünstigen. Die Bundesregierung müsse sicherstellen, dass dies verhindert werde.
In eine ähnliche Richtung zielt die Forderung der Länder, dass Krankenhaus-MVZ oder zahnärztliche MVZ die Zulassung nur erhalten dürfen, wenn sie in der Nähe des Krankenhauses betrieben werden und es einen fachlichen Bezug zwischen den Einrichtungen gibt. Auf diese Weise könnten MVZ verhindert werden, bei denen Versorgungsgesichtspunkte nicht im Vordergrund stehen, hieß es.
Die Länder wenden sich darüber hinaus gegen die geplante Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses, den Zugang zur Psychotherapie neu zu steuern. Der Erstkontakt zwischen Patient und Psychotherapeut sei erst 2017 neu geregelt worden, so die Länderkammer. Seitdem hätten sich die Wartezeiten auf ein Erstgespräch erheblich verkürzt. Der Bundesrat rät, die Evaluation der Neuregelung abzuwarten.
Viele Vorschläge für den Bund
Die Länderkammer regt eine Reihe weiterer Wünsche an. So sollte die gesetzliche Krankenversicherung bei der Präimplantationsdiagnostik sämtliche Kosten übernehmen. In Krankenhäusern sollten verpflichtend Stationsapotheker beschäftigt werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollten den barrierefreien Zugang zur ärztlichen Versorgung fördern.
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz will die Bundesregierung vor allem erreichen, dass gesetzlich Krankenversicherte schneller einen Arzttermin erhalten. Der Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem vor, dass Praxisärzte künftig mindestens 25 statt bislang 20 Behandlungsstunden in der Woche anbieten müssen. Haus- und Kinderärzte, Augenärzte, Frauenärzte und HNO-Ärzte werden verpflichtet, wöchentlich fünf Stunden offene Sprechzeit ohne Terminvergabe einzurichten. Daneben soll die Terminvermittlung ausgebaut werden.
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