Politik

Berlins Corona-Warnampel berücksichtigt Krankenhaus­einweisungen

  • Dienstag, 31. August 2021
/Of The Village, stock.adobe.com
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Berlin – Die Berliner Corona-Warnampel berücksichtigt künftig, wie viele Menschen nach einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden müssen. Das hat der Senat heute bei seiner Sitzung auf Vorschlag von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) beschlossen.

Es sei darum gegangen, die Ampel weiterzuentwickeln, die Berlin schon im Mai 2020 eingeführt habe, sagte Kalayci anschließend. Damals sei Berlin mit der Idee, auf drei Indikatoren zu setzen, bundesweit Vorreiter gewesen. „Das Ampelsystem hat sich wirklich bewährt“, so die Senatorin.

Nach dem Beschluss des Senats soll es bei drei Indikatoren bleiben – der R-Wert, der anzeigt, wie viele andere ein Infizierter im Schnitt ansteckt, spielt im Berliner Ampelsystem schon länger keine Rolle mehr. Stattdessen wurde als neuer Indikator die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz eingeführt, die ab Donnerstag im täglichen Lagebericht zur Entwicklung der Coronapandemie genannt werden soll.

Der neue Indikator gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 innerhalb von einer Woche ins Krankenhaus eingewiesen wurden. Ist ein Wert von vier erreicht, zeigt das entsprechende Ampelsignal auf Gelb, bei acht dann auf Rot.

Wie bisher wird daneben die prozentuale Bettenauslastung durch COVID-19-Patienten auf Intensivstatio­nen berücksichtigt. Hier springt die Ampel bei fünf Prozent Auslastung auf Gelb und bei 20 Prozent auf Rot, wie Kalayci erläuterte.

Beibehalten wird auch die die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen abbildet. Hier ist der Schwellenwert 35, bei dem das Ampelsignal Gelb zeigt und ab 100 dann Rot.

Und was bedeutet das? „Wir verstehen rote und gelbe Linien als Warnsignale. Es gibt aber keinen Auto­matismus“, sagte Kalayci. „Im gelben Bereich sind wir aufmerksamer, im roten Bereich gibt es Handlungs­bedarf.“ Dann müsse der Senat beispielsweise beraten, ob Lockerungen von Coronamaßnahmen zurück­genommen werden sollten.

In Berlin dürfen künftig auch Klubs und Diskotheken ihre Innenbereiche nach der sogenannten 2G-Regel für Geimpfte und Genesene wieder öffnen. Die Neuregelung soll voraussichtlich bereits ab dem Wochen­ende gelten. Auch die Maskenpflicht falle dann dort weg, sagte Kalayci.

Der Senat setze mit der Öffnung der Innenbereiche der Klubs einen Beschluss des Verwaltungsgerichts um, unterstrich sie. Dieses hatte am 20. August das generelle Verbot von Tanzveranstaltungen in der Hauptstadt in einer Eilentscheidung für Geimpfte und Genese aufgehoben.

Der Senat beschloss heute zudem eine weitere Änderung ausschließlich für Geimpfte und Genesene: In Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen dürfen beide Gruppen wieder an Aufgüssen teilnehmen und Dampfbäder betreten.

Eine Regelverschärfung plant der Senat dagegen für die Gastronomie: In Innenräumen von Gaststätten und Kantinen sollen künftig die Verantwortlichen „Nachweise zur Testung, Impfung oder Genesung überprüfen und bei fehlendem Nachweis den Zutritt verweigern“.

afp

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