Ärzteschaft

Berufsrecht: Kammer setzt bei Verstößen auf Untersuchungsführer

  • Freitag, 15. März 2013

Bad Segeberg – Als bundesweites Modell, um Verstößen gegen das ärztliche Berufs­recht nachzugehen, empfiehlt die Ärztekammer Schleswig-Holstein ihr Modell eines sogenannten Untersuchungsführers. Bei entsprechenden Verdachtsmomenten setzt der Kammervorstand einen vom Land bestellten Untersuchungsführer ein, der den Fall unabhängig untersucht und dazu auch richterliche Beschlüsse erwirken kann, zum Beispiel Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen. „In Sachen Ermittlungskompetenz sind wir bestens aufgestellt“, sagte Kammerpräsident Franz-Joseph Bartmann.

Berufsrechtliche Vorgaben hatte die Kammerversammlung vor wenigen Tagen in einem Papier zu den sogenannten Chefarzt-Boni konkretisiert. „Die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen muss gewährleistet sein. Mengenbezogene Zielvorgaben dürfen nicht mehr Bestandteil von Zielvereinbarungen sein“, heißt es darin. „Es geht nicht darum, Ökonomie zu verteufeln. Auch Ärzte müssen sich angesichts der finanziell angespannten Situation in den meisten Krankenhäusern wirtschaftlicher Verantwortung stellen“, so Bartmann.

Ein vom Ärztekammer-Ausschuss „Medizin und Ökonomie“ erarbeitetes Positionspapier enthalte daher Vorschläge für Zielvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und ihren ärztlichen Führungskräften, die mit dem Berufsrecht konform seien.

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