Berufsverbot für Arzt nach Abrechnungsbetrug bestätigt
Lüneburg – Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat ein Berufsverbot gegen einen wegen Abrechnungsbetrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Arzt bestätigt. Ein Mediziner, der sich auf Kosten der Kassenärztlichen Vereinigung wiederholt betrügerisch bereichere, beeinträchtige in hohem Maße das Vertrauen in die Seriosität der Ärzte, stellte das Gericht am Mittwoch in einem Urteil fest.
Aufgrund der Verurteilung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen gewerbsmäßigen Betruges sei der Arzt der weiteren Berufsausübung unwürdig. Für den Entzug der Approbation komme es nicht darauf an, ob auch künftig Verstöße gegen Berufspflichten zu befürchten seien.
Der heute 55-jährige Mediziner wurde 2008 vom Landgericht Lüneburg wegen gewerbsmäßigen Betruges in 19 Fällen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Dem rechtskräftigen Strafurteil zufolge fügte er der Kassenärztlichen Vereinigung in dem Jahren 2002 bis 2007 einen Schaden von mehr als 315.000 Euro zu. Im Juni 2009 entzog der zuständige niedersächsische Zweckverband für Approbation dem Mediziner die Berufszulassung. Dagegen klagte der Mann vor dem Verwaltungsgericht.
Auch die Bereitschaft des Mediziners, den entstandenen Schaden finanziell auszugleichen, vermochte die Verwaltungsrichter nicht zu beeindrucken. Das spätere Wohlverhalten des Mediziners könne dessen Fehlverhalten nicht entkräften, urteilten sie. Eine Berufung gegen ihr Urteil ließen sie nicht zu. Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Lüneburg 5 A 96/09
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