Beschwerde von Laborarzt Schottdorf gegen Untersuchungsausschuss abgewiesen
München - Im Fall des umstrittenen Augsburger Laborarztes Bernd Schottdorf kann der Untersuchungsausschuss im Landtag nun ungehindert möglichen Justizpannen auf den Grund gehen. Schottdorf und seine Anwälte, darunter CSU-Vize Peter Gauweiler, sind mit dem Versuch gescheitert, den Ausschuss und die Aufklärungsarbeit der Abgeordneten gerichtlich zu stoppen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies eine Verfassungsbeschwerde Schottdorfs gegen den Ausschuss zurück, und zwar ganz eindeutig.
"Die bloße Möglichkeit, dass durch die Beweiserhebung des Untersuchungsausschusses in Grundrechte einzelner Bürger eingegriffen wird, kann der Einsetzung des Ausschusses und der Erteilung des Untersuchungsauftrags nicht entgegengehalten werden", hieß es in der Gerichtsentscheidung, die am Dienstag bekanntgegeben wurde (Az. Vf. 70-VI-14). Schottdorf werde in seinen Rechten entweder nicht verletzt - oder aber das parlamentarische Untersuchungsrecht habe Vorrang.
Fraktionen begrüßten die Entscheidung
Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) und alle vier Fraktionen begrüßten die Entscheidung. Damit werde das parlamentarische Untersuchungsrecht, eines der wichtigsten Rechte des Parlaments, bestärkt, betonte Stamm - die wie Gauweiler CSU-Vize ist. Aber auch Schottdorf wertete Teile der Entscheidung positiv.
Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob die Staatsanwaltschaften Schottdorf und dessen Kunden in der niedergelassenen Ärzteschaft geschont haben und ob es dabei politische Einflussnahme aus CSU und Staatsregierung gab.
Rabatte auf Laborleistungen waren Stein des Anstoßes
Der Hintergrund: Schottdorf hatte Ärzten Rabatte auf Laborleistungen gewährt, die diese unter eigenem Namen zum vollen Gebührensatz mit den Kassen abrechneten; der von Schottdorf gewährte Rabatt verblieb ihnen als Gewinn. Das Justizministerium hält dieses System für rechtswidrig - nach wie vor nicht geklärt ist aber die Frage, ob es auch strafbar war. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte dies 2009 verneint und die Ermittlungen in den meisten Fällen eingestellt. Der Bundesgerichtshof sah dies 2012 allerdings anders.
Der Ausschuss hat bereits mit seiner Arbeit begonnen, wegen des erwarteten Urteils hatte er kritische Fragen aber bisher ausgeklammert. Jetzt erst können die Abgeordneten ungehindert ihre Arbeit machen.
Recht Schottdorfs auf eine gerechtes Verfahren nicht verletzt
Der Verfassungsgerichtshof wies die Verfassungsbeschwerde in quasi allen Einzelheiten zurück. Insbesondere argumentierten die obersten Richter, dass in dem Untersuchungsausschuss "nur ein mögliches Fehlverhalten von Staatsbehörden und politischen Entscheidungsträgern aufgeklärt werden soll". Das Recht Schottdorfs, der auch vor Gericht angeklagt ist, auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren werde nicht verletzt. "Gegen parallel stattfindende Untersuchungen durch einen Parlamentsausschuss und durch die Strafjustiz bestehen keine prinzipiellen verfassungsrechtlichen Einwände", betonten die Richter.
Die Richter stellten zudem - anders als von Schottdorf, Gauweiler & Co. vorgetragen - fest, dass der Untersuchungsausschuss selbstverständlich auch die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften untersuchen und dass er sogar nach den Gründen für die bisherige Dauer eines Strafverfahrens fragen dürfe. Die für Schottdorf zuständigen Richter dürfen allerdings von den Abgeordneten nicht zu ihrer Rechtsprechung oder "zu ihren in richterlicher Unabhängigkeit getroffenen Sach- oder Verfahrensentscheidungen befragt werden".
Schottdorf muss sich zudem damit abfinden, dass sein Name im Zentrum des Untersuchungsausschusses steht. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sei aber durch das verfassungsrechtlich gewährleistete Untersuchungsrecht des Landtags gerechtfertigt.
Ausschuss-Chef Alexander König (CSU) kündigte an, dass die Untersuchungsarbeit nun Fahrt aufnehmen werde. Der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler wertete die Entscheidung als klaren Sieg des Landtags und als eindeutige Niederlage für Gauweiler. Dass Gauweiler, obwohl er selbst Abgeordneter sei, als Bevollmächtigter Schottdorfs die Kontrollbefugnis des Parlaments mit Argumenten aus vordemokratischer Zeit angegriffen habe, sei schon bemerkenswert und werfe die Frage nach seinen Motiven auf. Gauweiler hatte als Bundestagsabgeordneter eigentlich stets für stärkere Rechte von Abgeordneten gekämpft.
In einer Erklärung der Anwälte Schottdorfs hieß es, die Richter hätten "besonders strenge Maßstäbe für die Durchführung eines Untersuchungsausschusses bei einem parallelen Strafverfahren" aufgestellt und festgestellt, "dass frühere Urteile nicht der parlamentarischen Kontrolle unterworfen werden dürfen". Beides sind allerdings bei Untersuchungsausschüssen Selbstverständlichkeiten.
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