Besetzung der dritten Pflegekommission rechtswidrig
Berlin – Das Auswahlverfahren für die Besetzung der dritten Pflegekommission ist rechtswidrig gewesen. Das urteilte das Berliner Verwaltungsgericht heute. Damit gab das Gericht der Klage der Arbeitgeberverbände von AWO, Deutschem Roten Kreuz und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband statt.
Die Wohlfahrtsverbände hatten geklagt, dass von ihnen kein Vertreter in die Kommission berufen worden war. Die schriftliche Begründung des Urteils liegt den Angaben nach voraussichtlich in zwei bis drei Wochen vor.
„Die Streitigkeiten bei der Besetzung der Kommission zeigen, dass wir dringend einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Pflege brauchen, der über einen reinen Mindestlohn hinausgeht“, sagte der Vorsitzende des Arbeitgeberverbands AWO Deutschland, Rifat Fersahoglu-Weber. Das Ziel müssten spürbare Verbesserungen für die Beschäftigten in der Altenpflege sein. „Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag wäre ein wichtiges Signal für die gesellschaftliche Bedeutung der Pflege“, sagte Fersahoglu-Weber.
Die Pflegekommissionen erarbeiten Vorschläge zu den Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche, darunter etwa die Höhe des Mindestlohns. Der jeweiligen Kommission gehören Vertreter kirchlicher Dienstgeber und Dienstnehmer, kommunale und private Arbeitgeberverbände und Vertreter von Verdi an.
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