Politik

Bessere ärztliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Hamburg

  • Dienstag, 31. März 2015

Hamburg – Ab April soll in Hamburg das „Medizinische Zentrum für erwachsene Men­schen mit Behinderungen“ (MZEB) die ambulante medizinische Versorgung von Erwach­senen mit geistigen und komplexen Mehrfachbehinderungen verbessern. Das MZEB ist ein Gemeinschaftsprojekt der Hamburgs Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereini­gung Hamburg (KVHH) und der Evangelischen Stiftung Alsterdorf (ESA). Ziel ist es, durch die interdisziplinäre Arbeit des MZEB die Behandlung durch den wohn­ortnahen, niedergelassenen Arzt zu optimieren. Patienten brauchen eine Überweisung durch den niedergelassenen Vertragsarzt für das MZEB.

Den Initiatoren zufolge haben Erwachsene mit geistigen und komplexen Mehrfach­behinderungen oftmals Probleme, Behandlungen bei niedergelassenen Ärzten in Anspruch zu nehmen. Viele Arztpraxen seien beispielsweise nicht in dem Maße barrierefrei zugänglich, als dass Betroffene in adäquater Weise umfassend behandelt werden könnten.

Zudem falle es vielen dieser Patienten schwer, sich zu artikulieren. Ihre Erkrankungen stellen sich im Zusammenhang mit der bestehenden Behinderung oftmals anders dar als bei Menschen ohne Behinderungen. „Diese Patientengruppe stellt besonders hohe Anforderungen an Ausstattung und Zeit, die flächendeckend gar nicht darzustellen sind", erklärte Walter Plassmann, Vorstandsvorsitzender der KV Hamburg.

So stehen am MZEB besonders weitergebildete Ärzte der Fachrichtungen Neurologie, Innere Medizin, Psychiatrie und Orthopädie/ Neuro-Orthopädie sowie Pflegekräfte und Therapeuten zur Verfügung, um im Quartal geschätzt rund 800 Patienten mit beson­deren Herausforderungen erweiterte Diagnose- und Therapiemöglichkeiten anzubieten. „Es handelt sich um ein bundesweit einmaliges Angebot, das auf die Bedürfnisse der erwachsenen Menschen mit komplexen Behinderungen zugeschnitten ist“, betonte Ulrich Scheibel, Vorstand der Evangelischen Stiftung Alsterdorf.

Das MZEB steht für Menschen mit einem Schwerbehindertengrad von mindestens 70 zur Verfügung. Finanziert wird das MZEB auf Basis von Quartalspauschalen durch die gesetzlichen Krankenkassen, an denen sich die KV mit rund einem Drittel der Kosten je Fall und Quartal beteiligen wird.

hil

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